Hände halten ein Blatt Papier, auf dem ein Herz mit Gesundheitskreuz abgebildet ist

Öffentlicher Gesundheitsdienst Baden-Württemberg

Öffentlicher Gesundheitsdienst Baden-Württemberg

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) fördert und schützt die Gesundheit der Bevölkerung in Baden-Württemberg. Dabei geht es weniger um die Gesundheit Einzelner als vielmehr um die der Bevölkerung in ihrer Gesamtheit. Mögliche gesundheitliche Risiken und Gefährdungen sollen frühzeitig erkannt, vermieden oder zumindest verringert werden. Im Fokus der Arbeit stehen insbesondere auch gesundheitlich und sozial Benachteiligte, Menschen mit (drohenden) Behinderungen sowie Menschen mit Migrationshintergrund.

Der ÖGD wirkt auf eine verstärkte Zusammenarbeit aller Beteiligten im Gesundheitswesen hin, ist überwiegend unterstützend und koordinierend tätig und trägt damit zur Stärkung des Standortfaktors Gesundheit in Baden-Württemberg bei.

Die Gesundheitsbehörden in Baden-Württemberg sind das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, die Regierungspräsidien, das Landesgesundheitsamt (LGA) und die 38 Gesundheitsämter in den Stadt- und Landkreisen.

Gesundheitsämter der Stadt- und Landkreise

Die örtlichen Ansprechpartner für gesundheitliche Belange in den Stadt-und Landkreisen Baden-Württembergs sind die Gesundheitsämter. Unabhängig von Einzelinteressen und bedarfsorientiert entwickeln diese auf der Grundlage von Gesundheitsberichten abgestimmte Gesundheitsziele und treffen geeignete Maßnahmen zur Qualitätssicherung der eigenen Arbeit. Sie steuern und stärken in Zusammenarbeit mit anderen Stellen die Vernetzung von Gesundheitsförderung und Prävention sowie der ambulanten und stationären medizinischen und pflegerischen Versorgungsstrukturen.

Zum Aufgabenspektrum gehören des Weiteren:

  • Gesundheitsplanung und -berichterstattung einschließlich der Geschäftsführung der kommunalen Gesundheitskonferenzen
  • Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten
  • Kinder- und Jugendgesundheit, Zahngesundheit
  • Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Impfungen
  • Hygienische Überwachung von Einrichtungen
  • Aufgaben im Rahmen der Überwachung von Wasser für den menschlichen Gebrauch, Schwimm- und Badebeckenwasser
  • Schutz vor gesundheitsschädigenden Umwelteinflüssen
  • Amtsärztliche Bescheinigungen, Zeugnisse, Gutachten

Abhängig von Gewichtung und Ausstattung der Gesundheitsämter, sind die Angebote in den einzelnen Stadt- und Landkreisen unterschiedlich.

Als untere Gesundheitsbehörden sind die 35 Gesundheitsämter in die Landratsämter der Landkreise und weitere drei als städtische Gesundheitsämter in die Bürgermeisterämter der Stadtkreise Stuttgart, Heilbronn und Mannheim eingegliedert.

Übersichtskarte Gesundheitsämter in Baden-Württemberg

Login Intranet für Kommunale Gesundheitsbehörden