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Gesundheitsplanung

Die Aufgabe der Gesundheitsplanung obliegt in Baden-Württemberg den Gesundheitsämtern (§ 6 Abs. 3 ÖGDG). Die Gesundheitsplanung umfasst „insbesondere das Aufzeigen von Problemfeldern in der Gesundheitsförderung und Prävention, der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung sowie die Definition von Schnittstellen einschließlich des Koordinierungs- und Vernetzungsbedarfs zwischen den verschiedenen Handlungsträgern und Planungsbereichen“ (§ 6 Abs. 1 ÖGDG). Auf Grundlage der Gesundheitsberichterstattung dient sie dazu, Maßnahmen zu entwickeln, durchzuführen und zu evaluieren um dem identifizierten Handlungsbedarf zu begegnen (§ 6 Abs. 3 ÖGDG). Die Kommunalen Gesundheitskonferenzen können in diesen Prozess bspw. als Expertengremium eingebunden werden oder gemeinsam mit dem Gesundheitsamt einen solchen Prozess selbst durchlaufen und eigene Maßnahmen entwickeln , umsetzen und evaluieren.

Um eine Gesundheitsplanung durchzuführen, eignet sich ein strukturiertes Vorgehen, das sich am Public Health Action Cycle orientiert. Vom Landesgesundheitsamt wurde eine Handreichung veröffentlicht, die Handlungsempfehlungen gibt, wie eine Gesundheitsplanung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst aufgebaut werden kann. Darin wurden die Ergebnisse des Pilotvorhabens „Erarbeitung eines Fachplanes Gesundheit auf Ebene der Land- und Stadtkreise im Rahmen der Kommunalen Gesundheitskonferenz unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger“ fixiert. Von Dezember 2014 bis Mai 2016 sammelten sechs Land- und Stadtkreise gemeinsam mit jeweils einer Pilotstadt/-gemeinde bzw. einem Pilotstadtteil Erfahrungen, wie systematische bedarfs- und sozialraumorientierte Gesundheitsplanung in Zusammenarbeit mit der KGK gelingen kann. Daraus erarbeitete Handlungsempfehlungen, gewonnene Erfahrungswerte und gezogene Schlussfolgerungen bieten eine erste Orientierung zur Gesundheitsplanung.