Kranke Frau mit Fieberthermometer in der Hand

InfektNews

Hinweise

Unter den jeweiligen Krankheiten finden Sie eine grafische Darstellung der Anzahl der von den Gesundheitsämtern an das Landesgesundheitsamt (LGA) übermittelten Erkrankungen an meldepflichtigen Erregern aufgeschlüsselt nach Meldewochen. In der Grafik werden die Zahlen des aktuellen Jahres als Säulen, die des letzten Jahres als graue Linie dargestellt. Die Flächen zeigen die Streubreiten (Minimum – Maximum) der letzten fünf bzw. 10 Jahre als Fläche dargestellt. Aufgrund der besonderen Gegebenheiten mit zeitweisen Kontakt- und Reisebeschränkungen wurde das Jahr 2020 aus der Streubreite (Hintergrundfläche) ausgenommen.

Die Auswertungen stellen den vorläufigen Datenstand zum Erstellungstermin der Grafiken bzw. Karten dar. Änderungen sind durch Nachmeldungen und Streichungen möglich.

Für ausgewählte Erkrankungen (derzeit FSME, Hanta und Covid-19/Sars-CoV-2) werden die Meldezahlen zusätzlich kartografisch dargestellt. Bei ausreichend hoher Fallzahl ist eine Karte zur Inzidenz (Anzahl der Neuerkrankungen pro 100 000 Einwohner, in Blautönen) der übermittelten Fälle verfügbar, bei geringer Fallzahl wird die Anzahl der Fälle dargestellt (in Grautönen). Die Klassifizierung der Inzidenzen bzw. der Anzahl übermittelter Fälle erfolgt in Quintile. Dabei werden die 20% der Kreise mit den niedrigsten Inzidenzen/ Fallzahlen im hellsten Farbton, die 20% der Kreise mit den höchsten Inzidenzen/ Fallzahlen im dunkelsten Farbton dargestellt. Kreise, aus denen keine Erkrankung an dem betreffenden Erreger gemeldet wurde, sind weiß dargestellt. Bezugsgröße zur Berechnung der Inzidenzen ist derzeit der Bevölkerungsstand in den Kreisen Baden-Württembergs am 31.12.2020.

Die zuständigen Gesundheitsämter vor Ort melden die Zahlen der Infizierten an das Landesgesundheitsamt (LGA) Baden-Württemberg, das die Zahlen bündelt und an das Robert-Koch-Institut meldet. Außerdem informiert das LGA täglich das Gesundheitsministerium Baden-Württemberg sowie weitere Behörden im Land und verschickt den täglichen Corona-Bericht auch an die Presse.

Wir bitten zu berücksichtigen, dass es zu Abweichungen zwischen den von den kommunalen Gesundheitsämtern aktuell herausgegebenen Zahlen und den vom LGA ausgewiesenen Fällen und errechneten Inzidenzen kommen kann. Gründe hierfür können zeitliche Verzögerungen zwischen dem Bekanntwerden neuer Fälle bei den Gesundheitsämtern und der Eingabe in die Meldesoftware mit anschließender Übermittlung an das Landesgesundheitsamt sein. 

Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg ist die zuständige Landesbehörde nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Baden-Württemberg.

Meldungen bzw. Benachrichtigungen zu Infektionskrankheiten werden gemäß IfSG von Ärzten und Laboratorien an das Gesundheitsamt und von dort an das Landesgesundheitsamt übermittelt.

IfSG-Meldestelle

Kontakt


 

Ref. 73: Gesundheitsschutz, Infektionsschutz und Epidemiologie