Arzt untersucht Patient mit dem Stethoskop

Hinweise für Ärzte

Wenn Sie als niedergelassener oder anderer approbierter Arzt zukünftig die ärztliche Untersuchung und Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses vor der Einstellung in ein Beamtenverhältnis durchführen wollen, müssen Sie dieses an das Landesgesundheitsamt oder das örtlich zuständige Gesundheitsamt melden. Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass Sie mit Ihren Kontaktdaten in eine entsprechende Namensliste aufgenommen werden, die interessierten Bewerbern über das Internet zugänglich gemacht wird.

Sie haben zwei Möglichkeiten, sich als Arzt für diese Untersuchung anzumelden:

Auf dem Postweg durch nebenstehendes Anmeldeformular
Das Anmeldeformular muss am PC in den vorgegebenen Feldern ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben werden. Das unterschriebene Exemplar ist direkt an das Landesgesundheitsamt zu senden.

Anmeldeformular Durchführung ärztlicher Untersuchungen von Beamtenbewerbern (PDF; 510 KB)

Elektronisch über ein Online-Anmeldeformular

Hinweise

Allgemein

Sofern Sie sich für die Durchführung ärztlicher Untersuchungen in beamtenrechtlichen Einstellungsverfahren angemeldet haben und in der Ärzteliste aufgeführt sind, können Sie die Formulare für die Untersuchung von Beamtenbewerbern auf gesundheitliche Eignung in einer editierbaren Word®-Datei z.B. zur Einbindung in eine Praxissoftware über den Kontakt im rechten Bereich anfordern.
Die Formulare sind Bestandteil der ‚Rahmenvereinbarung zur Durchführung von ärztlichen Untersuchungen und zur Erstellung ärztlicher Zeugnisse vor der Einstellung in ein Beamtenverhältnis‘ vom Juni/Juli 2016 und verbindlich. Sie dürfen inhaltlich nicht geändert werden. Eine Veränderung der Formulare kann allenfalls in Bezug auf eine passende Formatierung im Rahmen der persönlichen Bürokommunikation erfolgen. Die einzelnen Textbausteine müssen dabei unverändert erhalten bleiben, es dürfen weder neue Textbausteine oder Felder hinzugefügt noch Textbausteine entfernt werden. Eine Änderung der Textbausteine oder Inhalte kann dazu führen, dass die entsprechenden Zeugnisse oder Formulare von Personalstellen nicht anerkannt werden und diese in der nach der Rahmenvereinbarung festgelegten Form neu ausgestellt werden müssen.

zu noch nicht volljährigen Beamtenbewerbern

Ist eine Beamtenanwärterin oder ein Beamtenanwärter noch nicht volljährig, ist nach den Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes in Verbindung mit der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung zusätzlich auch eine ärztliche, arbeitsmedizinische Erstuntersuchung durchzuführen (medizinischer Arbeitsschutz). Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem Informationsblatt zu Einstellungsuntersuchung und Jugendarbeitsschutzgesetz.

Informationsblatt Einstellungsuntersuchung und Jugendarbeitsschutzgesetz (PDF; 44 KB)

zu Beamtenbewerbern aus dem Justizvollzug

Für Einstellungsbewerber in die Laufbahnen des Justizvollzuges bestehen besondere gesundheitliche Anforderungen bei der Einstellungsuntersuchung. Die entsprechenden Regelungen finden sich in der PDV 300 (Polizeidienstvorschrift 300 ‚Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und der Polizeidienstfähigkeit‘), bei der es sich um eine vertrauliche, innerdienstliche Regelung handelt. Die PDV 300 enthält in ihrem Anhang Beurteilungsmaßstäbe und die Polizei-/ Justizdiensttauglichkeit ausschließende Merkmale zu zahlreichen Erkrankungen.

Bei der Untersuchung von Einstellungsbewerbern in die Laufbahnen des Justizvollzuges muss ein eigener Bogen für die Anamnese sowie den Untersuchungsbefund verwendet werden, den Sie in der rechten Spalte unter „Weitere Informationen“ finden können. Die Erstellung des ärztlichen Zeugnisses erfolgt auf den für die Untersuchung von Beamtenbewerbern üblichen Vordrucken. Auf dem ärztlichen Zeugnis sollte zusätzlich vermerkt sein, dass die Regelungen der PDV 300 berücksichtigt wurden.

Ärzte, die sich für die Durchführung ärztlicher Untersuchungen in beamtenrechtlichen Einstellungsverfahren angemeldet haben, in der Ärzteliste aufgeführt sind und die PDV 300 als Grundlage zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerbern im Justizvollzug benötigen, können diese unter Maßgabe der vertraulichen Verwendung durch das ‚PDV 300 Anforderungsformular‘, welches Sie  unter „Weitere Informationen“ finden, anfordern.
Formulare sowie weitere Unterlagen für die Einstellungsuntersuchung finden Sie  unter "Weitere Informationen".

PDV 300 Anforderungsformular (PDF; 450 KB)