Rosafarbene Kondompackung in einer Hosentasche

Aids- und STI-Beratung

Das Landesgesundheitsamt ist Ansprechpartner für die Aids/STI-Fachkräfte der Gesundheitsämter sowie für andere Experten und Institutionen auf diesem Gebiet. Es bietet konzeptionelle Unterstützung, organisiert Arbeitstreffen und stellt die Verbindung zwischen den Gremien auf Landes- und Bundesebene sowie den Fachkräften und Einrichtungen vor Ort her. 

Wichtiger Hinweis für Menschen, die sich beraten und testen lassen wollen:

Wenn Sie einen Test auf HIV oder andere sexuell übertragbare Krankheiten (STI) machen wollen, wenden Sie sich bitte an die Aids/STI-Beratungsstelle eines Gesundheitsamts. Adressen und Öffnungszeiten finden Sie unter Weitere Informationen. 

Worum geht es?

Sexuell übertragbare Krankheiten sind Infektionskrankheiten, die durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Man spricht auch von STD (sexually transmitted diseases, deutsch: sexuell übertragbare Krankheiten oder von STI (sexually transmitted infections, deutsch: sexuell übertragbare Infektionen). Die Bezeichnung STI stellt klar, dass viele sexuell übertragbare Infektionen ohne Symptome verlaufen, d. h. dass die Betroffenen nichts merken, aber trotzdem andere anstecken können. Darüber hinaus können STI schwerwiegende Spätfolgen haben, auch dann, wenn sie ohne Symptome verlaufen, z. B. Unfruchtbarkeit bei chronischen Chlamydieninfektionen. Daher ist es wichtig, über sexuell übertragbare Erkrankungen informiert zu sein, insbesondere darüber, welche Schutzmöglichkeiten es gibt. Die meisten STI sind heilbar. Einige durch Viren verursachte sexuell übertragbare Erkrankungen können nicht geheilt werden. Dazu gehört nach wie vor die Infektion mit HIV, die - wenn sie nicht behandelt wird - zur Immunschwächekrankheit Aids führt.

Kondome schützen

Kondome schützen vor einer HIV-Infektion und reduzieren das Risiko für die meisten anderen sexuell übertragbaren Krankheiten. Sie schützen natürlich auch vor einer unerwünschten Schwangerschaft. Dasselbe gilt für das Kondom für die Frau, z. B. das Femidom. Das Kondom für die Frau hat den Vorteil, dass es von der Frau vor dem Geschlechtsverkehr eingesetzt werden kann. Außerdem ist es unabhängig von der Steifigkeit des Penis anwendbar.

Kondom-Check

Vor der Anwendung sollten folgende Fragen überprüft werden:

  • Passt das Kondom? (Es sind verschiedene Größen im Handel)
  • Hat das Kondom ein CE-Siegel?
  • Liegt das aufgedruckte Verfallsdatum noch in der Zukunft?
  • Wurde das Kondom bei Zimmertemperatur aufbewahrt?
  • Ist das Luftpolster der Kondomverpackung spürbar?

Nur wenn alle Fragen mit Ja beantwortet werden, ist der Schutz durch das Kondom gewährleistet.

Nur fettfreie Gleitmittel verwenden

    Fetthaltige Mittel machen Latex-Kondome durchlässig für Krankheitserreger, auch für HIV. 

    Hinweis für Menschen mit hohem Sicherheitsbedürfnis

      Normale Kondome zusammen mit genügend fettfreiem Gleitmittel reichen. Für Menschen mit erhöhtem Sicherheitsbedürfnis können auch extra starke und reißfeste Kondome empfohlen werden. Zwei übereinander gezogene Kondome werden durch die starke Reibung leicht zerstört, daher niemals zwei Kondome übereinander ziehen.

      Hepatitis-Impfung

      Gegen Hepatitis A und B ist eine gut wirksame Schutzimpfung verfügbar.

      Chlamydien-Screening für Frauen unter 25 Jahren 

      Sexuell aktive Mädchen und Frauen unter 25 Jahren können sich jährlich kostenlos auf Chlamydien untersuchen lassen. Chlamydien-Infektionen gehören zu den häufigstes sexuell übertragenen Infektionen (STI). Frauen unter 25 Jahren sind besonders gefährdet. Chlamydien-Infektionen verlaufen häufig ohne Beschwerden, können aber zu schwerwiegenden Folgeerkrankungen, z. B. Unfruchtbarkeit führen.

      HPV-Impfung für Mädchen und Jungen

      HP-Viren sind die häufigste Ursache für Gebärmutterhalskrebs und können auch weitere Krebsarten (beispielsweise Hals-Rachen-Tumore oder Peniskarzinome) auslösen. Durch Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV-Impfung) vor der Aufnahme sexueller Kontakte kann das Erkrankungsrisiko erheblich verringert werden.

      Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die HPV-Impfung für Mädchen und Jungen zwischen 9 und 14 Jahren, da die die HPV-Impfung den besten Schutz entfaltet, wenn der Körper noch nicht mit HP-Viren in Kontakt gekommen ist. Nicht geimpfte Jungen und Mädchen können sich bis zum Ende ihres 17. Lebensjahres nachimpfen lassen. Die Kosten für die Impfung gegen HPV werden für Jungen und Mädchen in dieser Altersgruppe von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Die privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel ebenfalls die Kosten für Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission empfohlen werden.

      HPV-Screening ab dem 35.Lebensjahr

      Frauen ab 35 haben alle drei Jahre Anspruch auf eine Kombinationsuntersuchung aus zytologischem Abstrich vom Muttermund und einem HPV-Test (Test auf genitale Infektionen mit Humanen Papillomviren). Ein vom Gebärmutterhals entnommener Abstrich wird hierbei sowohl auf HP-Viren als auch auf Zellveränderungen untersucht. Je nach Ergebnis können sich weitere Untersuchungen anschließen, etwa eine Wiederholung der Tests oder eine Spiegelung des Gebärmuttermundes.

      Der klassische HIV-Test (Blutanalyse im Labor)

      Alle Gesundheitsämter in Baden-Württemberg bieten den klassischen HIV-Test anonym und kostenlos an. Der HIV-Test erfolgt immer im Rahmen einer Beratung. Die Entnahme von venösem Blut ist erforderlich. Die Blutanalyse wird im Labor vorgenommen. Das Ergebnis des HIV-Tests kann nach ca. einer Woche erfragt werden. Es wird immer persönlich im Rahmen einer Beratung mitgeteilt. Telefonische oder schriftliche Benachrichtigung ist nicht möglich. Bei den Gesundheitsämtern in Baden-Württemberg wird der HIV-Test anonym angeboten. Erfolgt der Test in einer ärztlichen Praxis, wird er namentlich durchgeführt, das heißt, der Test und das Ergebnis werden "aktenkundig". Die Krankenkassen übernehmen die Kosten nur dann, wenn der Arzt den HIV-Test für nötig hält. Die heute üblichen Testverfahren suchen nach HIV-Antikörpern im Blut oder direkt nach dem Virus oder seinen Bestandteilen. Nach einer Ansteckung mit HIV können Antikörper häufig schon nach wenigen Wochen nachgewiesen werden.

      Der HIV-Schnelltest (Blutanalyse vor Ort)

      Manche Gesundheitsämter bieten auch einen HIV-Schnelltest anonym an. In der Regel ist eine Gebühr zu entrichten. Ein HIV-Schnelltest ist ein HIV-Test, der sehr schnell Resultate produziert, üblicherweise innerhalb von 30 Minuten. "Schnell" bedeutet jedoch nicht "früh": Ein HIV-Schnelltest liefert erst 12 Wochen nach einer möglichen Infektion ein ausreichend sicheres Ergebnis.

      Tests auf sexuell übertragbare Infektionen (STI)

      Oft ist es sinnvoll, neben dem HIV-Test auch auf andere sexuell übertragbare Krankheiten (STI) zu untersuchen. Viele STIs sind heilbar, wenn sie rechtzeitig behandelt werden. Die Aids/STI-Fachkräfte der Gesundheitsämter beraten auch zu der Frage, welche STI-Tests im Einzelfall sinnvoll sind. Beispiele:

      • Syphilis: Venöse Blutabnahme
      • Hepatitis B: Venöse Blutabnahme
      • Hepatitis C: Venöse Blutabnahme
      • Chlamydien: Urintest/Abstrich
      • Tripper/Gonokokken: Urintest/Abstrich

      Auch die STI-Tests werden anonym durchgeführt. Ob Gebühren für STI-Tests anfallen und wenn ja, in welcher Höhe ist bei der Aids-/STI-Beratungsstelle im Gesundheitsamt zu erfragen. 

      Zusammenleben mit HIV-Infizierten und Aids-Kranken

      Durch die Einführung der Kombinationstherapie können HIV-positive Menschen oft viele Jahrzehnte leben. Das bedeutet, dass sie am gesellschaftlichen Leben aktiv teilnehmen und voll im Arbeitsleben stehen.Die Angst, sich im alltäglichen Umgang mit HIV-infizierten Menschen anstecken zu können, ist völlig unberechtigt. HIV gehört zu den eher schwer übertragbaren Krankheitserregern. Es besteht keine Ansteckungsgefahr durch:

      • Zusammenarbeiten und Zusammenwohnen 
      • Küssen, Händedruck, Umarmen, Streicheln 
      • Spielen und Sport 
      • Anhusten und Anniesen
      • Benutzen derselben Teller, Gläser, Bestecke 
      • Gemeinsames Benutzen von Toiletten, Handtüchern, Bettwäsche 
      • Gemeinsames Benutzen von Schwimmbädern und Saunen 

      Aus berechtigter Angst vor Diskriminierung und Ausgrenzung sprechen HIV-infizierte Menschen in der Regel nicht über ihre HIV-Infektion. Offene Kommunikation ist jedoch nicht nur für die Betroffenen wichtig, sondern trägt auch dazu bei, dass Deutschland eine der niedrigsten Raten an HIV-Neuinfektionen in Europa aufweisen kann. Daher sollten die safer sex- und die safer use-Regeln von allen (also von HIV-positiven und HIV-negativen Menschen) eingehalten werden.

      Was haben Alkohol und illegale Drogen mit HIV und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten (STI) zu tun?

      Alkohol und Cannabis gehören heute zu den meist gebrauchten Partydrogen. Daneben spielen aber auch Ecstasy, Crystal Meth, Speed (Amphetamin), Thaipillen (Methamphetamin), Kokain, Psychedelika (Trips, Zauberpilze) eine Rolle. Alle genannten Substanzen, ob legal wie Alkohol oder illegal wie alle anderen hier genannten Partydrogen haben einen Einfluss auf die Psyche. Sie beeinflussen - wenn auch je nach Substanz auf unterschiedliche Weise - Wahrnehmung und Verhalten. Drogen beeinflussen damit auch die Lust auf Sex und das sexuelle Verhalten.

      Jeder weiß zum Beispiel, dass mit Alkohol Hemmungen wegfallen. Dadurch tut man möglicherweise Dinge, die man im nüchternen Zustand nicht machen würde. Deshalb wird gerade im alkoholisierten Zustand oft auf das Kondom verzichtet oder aber das Kondom wird betrunken nicht richtig angewendet. Dadurch erhöht sich das Risiko deutlich, dass man sich mit einer sexuell übertragbaren Krankheit (STI) oder HIV ansteckt

      Grundlage für die Arbeit der Aids/STI-Beratungsstellen in den Gesundheitsämtern sind die Fachlichen Empfehlungen zu den Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit (Aids/STI-Beratung), die bereits im Jahr 2004 vom LGA herausgegeben wurden. Als weitere Empfehlungen wurden Standards zur HIV-Beratung und -Testung (Januar 2010) sowie zur STI-Beratung- und Testung (Januar 2011) erarbeitet und den Gesundheitsämtern zur Verfügung gestellt.

      Fachliche Empfehlungen (PDF; 142 KB)
      Standards zur HIV-Beratung und - Testung (PDF; 173 KB)
      Standards zur STI-Beratung und - Testung (PDF; 295 KB)
      Robert Koch-Institut
      Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)

      Beratung

      Die Aids/STI-Beratungsstellen der Gesundheitsämter sind seit Jahren ein Begriff. Sie beraten nicht nur über HIV und Aids, sondern auch zu allen anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen (STI) , z. B. über Hepatitis B und Hepatitis C, Syphilis, Tripper, Chlamydien usw. Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und anonym. Das heißt: Sie müssen Ihren Namen nicht angeben.

      • Die Aids/STI-Beratungsstellen informieren über die Übertragungswege von HIV und allen anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen (STI) sowie über die Möglichkeiten, sich vor diesen Krankheiten zu schützen.
      • Sie klären über Symptomatik und Verlauf aller sexuell übertragbaren Erkrankungen (STI) einschließlich HIV und Aids auf.
      • Sie geben Auskunft über Behandlungsmöglichkeiten.
      • Sie können sich persönlich - auch gemeinsam mit Ihrem Partner - oder telefonisch beraten lassen.  
         
      Untersuchungen/Tests

      Alle Gesundheitsämter bieten den HIV-Test kostenlos und anonym an. Voraussetzung ist, dass vor dem Test ein Beratungsgespräch stattgefunden hat. Wenn Sie ausschließen wollen, dass Sie sich mit HIV infiziert haben, dann ist ein HIV-Test erst sechs Wochen nach einer möglichen Ansteckung sinnvoll, da der Test erst nach dieser Zeit ein sicheres Ergebnis liefern kann. Das Testergebnis kann in der Regel nach einer Woche bei der Aids/STI-Beratungsstelle persönlich erfragt werden. Telefonische Auskunft über das HIV-Testergebnis wird nicht erteilt. Darüber hinaus bieten die meisten Aids/STI-Beratungsstellen weitere Untersuchungen auf verschiedene sexuell übertragbare Erkrankungen (STI) an. In der Regel müssen Sie die dabei anfallenden Laborkosten direkt beim Gesundheitsamt entrichten. Auch für diese Untersuchungen müssen Sie Ihren Namen nicht nennen. Welche Untersuchungen im Einzelnen beim Gesundheitsamt durchgeführt werden können, ist von Landkreis zu Landkreis verschieden. In der Regel sind Untersuchungen auf Leberentzündungen (Hepatitiden), Syphilis (Lues), Chlamydien und Tripper (Gonorrhö) möglich.

      Informationsveranstaltungen

      Viele Aids/STI-Fachkräfte der Gesundheitsämter bieten Informations- und Präventionsveranstaltungen zu sexuell übertragbaren Erkrankungen (STI) einschließlich AIDS/HIV an. Zielgruppen sind z. B. Schulen, Krankenhäuser und andere Institutionen des Gesundheitswesens, Migranten (z. B. im Rahmen von Sprachkursen), Firmen usw. Einige Gesundheitsämter führen auch Fortbildungsveranstaltungen für Multiplikatoren durch.