Junge Frau trinkt ein Glas Wasser

Trinkwasser

Trinkwasser ist und bleibt unser wichtigstes Lebensmittel und ist durch nichts zu ersetzen. Während die Bevölkerung von Baden-Württemberg heute auf reiche Wasservorkommen blicken kann, haben weltweit bereits über 1 Milliarde Menschen keinen Zugang mehr zu „sauberem" Trinkwasser.

Die öffentliche Trinkwasserversorgung in Baden-Württemberg ist eine über Generationen gewachsene Struktur, welche bislang fest in kommunaler Hand ist. Durch die Bildung von Zweckverbänden wurde diese Struktur weiter gefestigt und ist dadurch für neue Herausforderungen wie z.B. die Liberalisierung des Wassermarktes, aber auch für neue technische Anforderungen gerüstet. Das Leitbild „Trinkwasser" des Landes Baden-Württemberg formuliert den vorsorgenden Schutz und den nachhaltigen Umgang mit der Ressource "Wasser" als wichtigen Bestandteil unserer Daseinsfürsorge und als gemeinschaftliche Aufgabe unserer Gesellschaft. Diese Vorgehensweise ist Voraussetzung für die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung auch zukünftiger Generationen.

Versorgungssicherheit, Ressourcenschutz, Multibarrierenprinzip 

Die öffentliche Trinkwasserversorgung in Baden-Württemberg basiert auf 3 zuverlässigen Säulen. Um die Versorgungssicherheit für über 10 Mio. Menschen zu garantieren, wurden weitreichende Versorgungsnetze erbaut, welche sich über das ganze Land erstrecken und in weiten Bereichen redundante Systeme darstellen. Zu den 1370 Wasserversorgungsunternehmen zählen 4 Fernwasserversorger (~30 % des Bedarfs), 186 Gruppenwasserversorgungen (~20 % des Bedarfs) und 1180 Ortswasserversorgungen (~50 % des Bedarfs), welche aus 2625 Anlagen zur Wassergewinnung jährlich etwa 700 Mio m³ Trinkwasser an die Verbraucher abgeben. Hiervon stammen 75% aus Grundwasser- und 25% aus Oberflächenwasservorkommen; ca. 25% der Fläche des Landes Baden-Württemberg sind dabei als Wasserschutzgebiet ausgewiesen.

Das sog. Multibarrierenprinzip, das Zusammenwirken der 3 Barrieren, d.h. der Schutz der Ressourcen, die Planung, der Bau und der Betrieb der Wasserversorgung nach den anerkannten Regeln der Technik sowie die fachgerechte Planung, Einrichtung und der Betrieb der Hausinstallation stellt sicher, dass dem Verbraucher jederzeit ein einwandfreies Trinkwasser geliefert wird. 

Amtliche Überwachung

Für die Reinheit und die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Trinkwasser sind die Wasserversorgungsunternehmen und Inhaber von Wasser-versorgungsanlagen, einschließlich der Trinkwasserinstallationen,  verantwortlich. Neben den Eigenkontrollen überprüfen die zuständigen Behörden in Baden-Württemberg regelmäßig die Wasserversorger auf die Einhaltung der gesetzlichen und technischen Vorgaben. Im Auftrag des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg sind die 38 Gesundheitsämter der Land- und Stadtkreise und das Landesgesundheitsamt gemeinsam für die amtliche Überwachung der Trinkwasserqualität zuständig.

Neben der Begehung und Kontrolle der Bauwerke (Wasserwerke, Pumpwerke, Wasserbehälter und Verteilungsnetze) werden im Rahmen der amtlichen Überwachung auch Wasserproben gezogen und analysiert. Die analytische Trinkwasserüberwachung wird in Baden-Württemberg von den Laboren der Chemischen- und Veterinäruntersuchungsämter sowie dem Labor des LGA bewältigt.

Berichte aus der Überwachung

Die enge Verknüpfung von Trink- und Lebensmittelüberwachung spiegelt sich auch bei den Berichten aus der Überwachung wieder:
einmal im Jahr ziehen die Behörden Bilanz und stellen ihre Tätigkeit im gemeinsamen Jahresbericht der Lebensmittel-, Trinkwasser- und Futtermittelüberwachung sowie der CVUAs vor. Berücksichtigt wird dabei auch der jährliche Trinkwasserbeitrag des LGA-Jahresberichts.
Zu den Jahresberichten, aktuellen Berichten und weiteren Trinkwasserthemen gelangen Sie über die unter "Weitere Informationen" verlinkten Seiten.