Eine Gruppe Mediziner läuft einen Krankenhausflur entlang

Hygiene in medizinischen Einrichtungen

Hygiene ist nach einer Definition der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie die "Lehre von der Verhütung der Krankheiten und der Erhaltung und Festigung der Gesundheit". Die Hygiene ist damit ein Teil der medizinischen Prävention und steht in engem Zusammenhang mit dem Gesundheitlichen Verbraucherschutz als Querschnittsaufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD).

Ziel der hygienischen Beratung und Überwachung durch den ÖGD ist insbesondere die Vermeidung oder Verringerung von gesundheitlichen Gefahren in der Bevölkerung in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, Alten- und Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Praxen anderer humanmedizinischer Heilberufe sowie sonstigen stationären und ambulant betreuenden Gesundheitseinrichtungen.

Themen sind die Prävention und Verhinderung der Weiterverbreitung von Infektionserregern in den genannten Einrichtungen durch Beratung, Empfehlungen und Bewertung des Hygienemanagements, in Zusammenarbeit mit dem ÖGD sowie in Kooperation mit den Einrichtungen der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens.     

Dazu gehören auch die Koordination und fachliche Beratung des MRE-Netzwerkes Baden-Württemberg, das Erstellen von Merkblättern und Leitlinien zur Umsetzung der Verordnung des Sozialministeriums über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) des Landes sowie die Erhebung und Auswertung von Daten zur Verbesserung der Strukturqualität in medizinischen Einrichtungen.

Darüber hinaus kümmert sich das LGA um Planung, Organisation und Durchführung von Fortbildungsveran-staltungen in den verschiedenen Aufgabenbereichen der medizinischen Hygiene und ist eingebunden in die Weiterbildung von Hygienefachberufen und Ärzten des ÖGD.