Über uns

Das Landesgesundheitsamt (LGA) Baden-Württemberg ist im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration als Abteilung 7 angesiedelt und landesweit zuständig. Es ist die fachliche Leitstelle des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) und somit Bindeglied zwischen Gesundheitsbehörden, Politik und Wissenschaft. Es berät insbesondere die Gesundheitsämter in den Stadt- und Landkreisen sowie das Ministerium für Soziales und Integration, um den ÖGD zukunfts- und bürgerorientiert aufzustellen.

Die fachliche Expertise fließt in verschiedene Kompetenzzentren und Netzwerke ein.  Von besonderer Bedeutung sind das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz mit seiner fachlichen Beratung bei Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr – vor allem beim Auftreten von gefährlichen übertragbaren Krankheiten und im Großschadens- bzw. Katastrophenfall, einschließlich terroristischer Bedrohungen. Das Landeslabor untersucht humanmedizinische und Umweltproben für den ÖGD. Es ist unter anderem in der Lage, kurzfristig im Bedarfsfall neue Methoden zu etablieren. Im Bereich Aus-, Fort- und Weiterbildung bietet das LGA im Bereich Hygiene für verschiedene Berufsfelder und Einrichtungen ein großes Angebot. In den einzelnen Fachreferaten wird durch Fachtagungen und Workshops zu Schwerpunktthemen qualifiziert.

Gesundheit und gesunde Lebensweisen sind ein wesentlicher Standortfaktor. Der ÖGD fördert und schützt die Gesundheit der Menschen. Mögliche gesundheitliche Risiken und Gefährdungen sollen frühzeitig erkannt, vermieden oder zumindest verringert werden. Er trägt dazu bei, Ungleichheit von Gesundheitschancen, insbesondere mit Bezug auf soziale Lage, Geschlecht, Behinderungen oder Migrationserfahrungen abzubauen.

Durch das ÖGD-Gesetz wird der ÖGD darin gestärkt, mit seinem Wissen lokale Entscheidungsträger zu bevölkerungsmedizinischen und gesundheitsplanerischen Fragen zu beraten und zu unterstützen. Arbeitsschwerpunkte sind Prävention und Gesundheitsförderung, Gesundheitsschutz, Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsplanung.