Ein Würfel und Jetons werden geworfen

Schulungen nach § 7 Landesglücksspielgesetz

Bitte beachten Sie folgenden aktuellen Hinweis (Stand: 16.07.2025):

Am 04.03.2025 trat das neue LGlüG in Kraft. Aufgrund verschiedener Anfragen sind Überlegungen zur Nachjustierung von § 7 Absatz 2 Satz LGlüG im Gange, um das Gewollte klarer zu machen. Bis zur Klärung können Schulungen vorläufig durch die bisherigen Schulungsanbieter durchgeführt werden, siehe Liste Beratungsstellen.

Schulungen, die vor Inkrafttreten des LGlüG 2025 erfolgten, behalten ihre Gültigkeit und zwar auch für die bisherige 3-jährige Dauer. Damit soll der Übergang vom 3-jährigen auf den nun 2-jährigen Schulungsturnus erleichtert werden. Alle Schulungen ab dem 04.03.2025 sind 2 Jahre gültig.

Grundsätzlich gilt auch während der Übergangsregelung bis zur Klärung weiterhin die Verpflichtung zur Wahrnehmung von Schulungen für Glücksspielanbieter.

Die Informationen und Dokumente auf dieser Seite entsprechen teilweise nicht mehr dem aktuellen Stand. Eine Aktualisierung und Veröffentlichung wird voraussichtlich durch die in Planung befindliche Fachstelle für Glücksspielsucht (vgl. § 7a LGlüG) erfolgen. Vorläufig kann weiterhin auf die Dokumente auf dieser Seite zurückgegriffen werden.

Über aktuelle Entwicklungen wird zu gegebener Zeit an dieser Stelle informiert.