Hinweis: um alle Funktionalitäten dieser Seite nutzen zu können, aktivieren Sie bitte Javascript und laden diese Seite dann erneut.
Zugriffsfreundlicheren Modus aktivieren
Zugriffsfreundlicheren Modus deaktivieren
Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Drucken
Kontakt + Öffnungszeiten
Anfahrt
Erweiterte
Suche
Leiste für häufig verwendete Hyperlinks
Menüauswahl
DE
Themen
Gesundheit + Umwelt
Gesundheitsdaten + Berichte
Gesundheitsförderung
Hygiene
Infektionskrankheiten
Prävention
Publikationen
Fachpublikationen + Info-Materialien
Infodienste
Pressemitteilungen
LGA-Jahresberichte
Veranstaltungsdokumentationen
Veranstaltungsprogramme
Kompetenzzentren + Netzwerke
Glücksspiel - Spaß statt Sucht
Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz
Konsiliarlabor Q-Fieber
Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit Baden-Württemberg
Landesinitative Gesund aufwachsen und leben in Baden-Württemberg
MRE-Netzwerk Baden-Württemberg
Netzwerk neue Festkultur
Netzwerk Schimmelpilzberatung BW
WHO Collaborating Centre for Housing + Health
Gesundheitsförderliche Quartiersentwicklung mit Schwerpunkt Bewegungsförderung
Service
Zurzeit ausgewählt
Ärztliche Bescheinigungen bei Juristenausbildung
Gesundheitliche Eignung bei Verbeamtung
Gesundheitsämter der Stadt- und Landkreise
Impfempfehlungen der STIKO
Intranet ÖGD BW
Stellenangebote
Zulassung Gelbfieberimpfstellen Baden-Württemberg
Sie sind hier:
»
»
Startseite
»
DE
»
Service
»
Gesundheitliche Eignung bei Verbeamtung
Schnellstart
Hinweise für Beamtenbewerber
Hinweise für Ärzte
RichHtml1
Gesundheitliche Eignung bei Verbeamtung
Vor der Einstellung in ein Beamtenverhältnis prüft die zuständige Einstellungs-/Ernennungsbehörde, ob die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind. Zu diesen gehört auch die gesundheitliche Eignung für die angestrebte Laufbahn. Hierfür muss der Einstellungs-/Ernennungsbehörde von den Bewerbern ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden, welches bislang von den Gesundheitsämtern ausgestellt wurde.
Mit Inkrafttreten des Gesundheitsdienstgesetzes vom 17.12.2015 erfolgt in Baden-Württemberg ab dem 01.07.2016 die ärztliche Untersuchung und Erstellung ärztlicher Zeugnisse vor der Einstellung in ein Beamtenverhältnis grundsätzlich durch niedergelassene oder andere approbierte Ärzte.
RichHtml2
RichHtml3
RichHtml4
RichHtml5
RichHtml7
Kontakt
Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
Vorzimmer Abteilung 9
+49 711 904-39001