Stethoskop liegt auf einem medizinischen Bericht

Hinweise für Beamtenbewerber

Nach den Regelungen einer zwischen dem Land und der Landesärztekammer Baden-Württemberg, der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg sowie dem Landkreistag Baden-Württemberg geschlossenen Rahmenvereinbarung sollen die ärztlichen Untersuchungen und die Ausstellungen der "Ärztlichen Zeugnisse" über die gesundheitliche Eignung für eine Einstellung in ein Beamtenverhältnis nur von Ärzten erfolgen, mit denen oder deren Berufsausübungsgemeinschaften zum Zeitpunkt der Untersuchung sowie einem Zeitraum von fünf Jahren davor keine Behandlungsverhältnisse oder nähere Verwandtschaftsverhältnisse bestanden.

Stethoskop liegt auf einem aufgeschlagenen Buch

Ärzteliste

Eine Liste der Ärzte, die in Baden-Württemberg die ärztliche Untersuchung vor einer Einstellung in ein Beamtenverhältnis durchführen und die erforderlichen Zeugnisse ausstellen, finden Sie hier. Es besteht dabei Wahlfreiheit unter den in der Ärzteliste aufgeführten Ärzten.

Ärzteliste - Einstellungsuntersuchungen Beamtenbewerber (PDF; 122 KB)

Stethoskop, das auf einem Formular liegt

Anamnesebogen

Bei der Untersuchung muss ein eigener Anamnesebogen von allen Bewerbern ausgefüllt und dem untersuchenden Arzt gegeben werden. Den Anamnesebogen sowie weitere Unterlagen für die Einstellungsuntersuchung finden Sie hier.

Angaben zur gesundheitlichen Vorgeschichte/Anamnesebogen (PDF; 592 KB)

Stethoskop liegt auf einem medizinischen Bericht

Ärztliches Zeugnis

Dieses muss von Beamtenbewerbern der zuständigen Einstellungs-/Ernennungsbehörde gegenüber zusammen mit dem Einreichen des "Ärztlichen Zeugnisses" bestätigt werden. Das entsprechende Formular für diese Erklärung finden Sie hier.

Ärztliches Zeugnis auf Probe-Lebenszeit (PDF; 476 KB)
Ärztliches Zeugnis auf Widerruf-Zeit (PDF; 481 KB)
Erklärung Ausschluss Behandlungsverhältnis (PDF; 491 KB)

Hinweis für noch nicht volljährige Beamtenbewerber


Ist eine Beamtenanwärterin oder ein Beamtenanwärter noch nicht volljährig, ist nach den Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes in Verbindung mit der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung zusätzlich auch eine ärztliche, arbeitsmedizinische Erstuntersuchung erforderlich (medizinischer Arbeitsschutz). Weitere Informationen hierzu finden Sie hier in dem Informationsblatt zu Einstellungsuntersuchung und Jugendarbeitsschutzgesetz.

Informationsblatt Einstellungsuntersuchung und Jugendarbeitsschutzgesetz (PDF; 44 KB)