Landesgesundheitsamt wird Teil des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Durch die Eingliederung des Landesgesundheitsamts in das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration stellt die Landesregierung die Weichen für eine Stärkung und Neustrukturierung der fachlichen Expertise"

Außenansicht Gebäude Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg in Stuttgart

Außenansicht Gebäude Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg in Stuttgart

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am heutigen Dienstag (27. Juli) die Eingliederung des Landesgesundheitsamts in das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration zum 31.12.2021 beschlossen. „Durch die Eingliederung des Landesgesundheitsamts in das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration stellt die Landesregierung die Weichen für eine Stärkung und Neustrukturierung der fachlichen Expertise im Gesundheitsbereich“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha nach der Ministerratssitzung in Stuttgart.

Das Landesgesundheitsamt ist derzeit in der Abteilung 9 des Regierungspräsidiums Stuttgart angesiedelt und landesweit zuständig. Es ist ein Bindeglied zwischen Gesundheitsbehörden, Politik und Wissenschaft. Es berät insbesondere die Gesundheitsämter in den Stadt- und Landkreisen und die Landesregierung, um den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zukunfts- und bürgerorientiert aufzustellen.

Zum Jahresende werden nun die Referate 91 bis 94 und das Referat 97 des Regierungspräsidiums Stuttgart in das Ministerium für Soziales, Gesundheit und In-tegration eingegliedert. Dadurch sollen klarere Strukturen im Gesundheitsbereich geschaffen sowie Zuständigkeiten insbesondere im öffentlichen Gesundheits-dienst zusammengeführt und geschärft werden.

Von der Eingliederung in das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration ausgenommen ist das Trinkwasserlabor des Landesgesundheitsamts. Dieses wird aufgrund der bislang schon bestehenden Zuständigkeit in das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eingegliedert. Im Regierungspräsidium Stuttgart verbleiben das Referat 95 (Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie, Approbationswesen) und das das Referat 96 (Arbeitsmedizin, Staatlicher gewerbeärztlicher Dienst).
In der Corona-Pandemie ist die Bedeutung des Landesgesundheitsamts auch für die Bürgerinnen und Bürger offensichtlich geworden. Das Landesgesundheitsamt bündelt unter anderem die Zahlen der Infizierten und meldet diese an das Robert Koch-Institut. Außerdem informiert das Landesgesundheitsamt jeden Tag das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration sowie weitere Behörden im Land und erstellt den täglichen Corona-Bericht. Zudem beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesgesundheitsamts die Landesregierung zu den verschiedensten Fragenstellungen im Rahmen der Corona-Pandemie.