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Weniger Keuchhusten-Fälle als im Vorjahr

​Für das laufende Jahr 2018 wurden bislang 661 Keuchhusten-Erkrankungen übermittelt (Stand: 26.04.2018). Das sind deutlich weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres mit 1.036 Keuchhusten-Fällen. Bei Säuglingen jedoch ist die Neuerkrankungsrate mit 41,5 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner nur geringfügig gesunken. (Vorjahr: 46,7).  Neun Säuglinge (24%) mussten stationär behandelt werden.

79 der 661 übermittelten Keuchhusten-Fälle wurden im Rahmen von Ausbrüchen registriert. Neben familiären Häufungen kam es zu einem Ausbruch in einer Kindertagesstätte mit vier Erkrankungen und einem Ausbruch in einer Schule mit neun Erkrankungen.

Keuchhusten ist eine hochansteckende respiratorische Infektionskrankheit, die durch das Bakterium Bordetella pertussis verursacht wird. Charakteristisch für das Krankheitsbild sind lang andauernde Hustenattacken, die mit Atemnot und Erbrechen einhergehen können. Säuglinge im ersten Lebensjahr haben hierbei das höchste Risiko, schwere Komplikationen zu erleiden. Bei Säuglingen können statt der Hustenattacken lebensbedrohliche Anfälle von Atemstillstand (Apnoen) auftreten.

Säuglinge werden erst ab dem 3. Lebensmonat geimpft. Daher ist der Immunschutz bei Eltern oder anderen im Haushalt lebenden Jugendlichen und Erwachsenen eine der wichtigsten Vorsorgemaßnahmen um Säuglinge vor Keuchhusten zu schützen.

In Anbetracht der epidemiologischen Keuchhusten-Situation in Deutschland und der Schwere des klinischen Verlaufs dieser Erkrankung im Säuglingsalter ist es laut STIKO-Impfempfehlung ebenso dringend geboten mit der Grundimmunisierung der Säuglinge und Kleinkinder zum frühestmöglichen Zeitpunkt, d. h. unmittelbar nach Vollendung des 2. Lebensmonats, zu beginnen und sie zeitgerecht fortzuführen.


Robert Koch-Institut: Epidemiologisches Bulletin; Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) – 2017/2018

Robert Koch-Institut: Empfehlungen der Ständigen Impfkommission