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Unterstützung des Gesundheitswesens bei der Bewältigung der Corona-Epidemie

​Mit in Kraft treten des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 28.03.2020 erhält der Bund zusätzliche Kompetenzen zur Epidemie-Bekämpfung. Der Bund kann nunmehr Anordnungen treffen, die z.B. den grenzüberschreitenden Personenverkehr beschränken. Zudem erhält das Bundesgesundheitsministerium die Befugnis, per Verordnung Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln, mit Medizinprodukten, mit Produkten zur Desinfektion sowie der Labordiagnostik zu treffen. Es werden Maßnahmen ermöglicht, um die personellen Ressourcen im Gesundheitswesen zu stärken und baurechtliche Ausnahmen geregelt, um etwa kurzfristig medizinische Einrichtungen errichten zu können. Neu aufgenommen wurde eine Entschädigungsregelung für Eltern, die wegen der notwendigen Kinderbetreuung während einer Pandemie Verdienstausfälle erleiden.

Bundesgesundheitsministerium: Pressemitteilung