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STIKO empfiehlt Vierfach-Influenza-Impfstoff

Der Vierfach-Impfstoff enthält zusätzlich zum Dreifach-Impfstoff die Antigene eines zweiten Influenza-B-Virus der Yamagata-Linie, das dem derzeit epidemiologisch vorherrschenden Influenza-B-Virus ähnlich ist.

Für Personen, die in der laufenden Influenza-Saison bereits mit einem Dreifachimpfstoff geimpft wurden, ist eine Nachimpfung mit QIV nicht generell zu empfehlen; siehe hierzu Daten der Arbeitsgemeinschaft Influenza influenza.rki.de. Insbesondere bei Hochrisikopatienten sollte im Einzelfall über eine Nachimpfung mit QIV entschieden werden.

Empfehlungen der Ständigen Impfkommission bedürfen bezüglich der verbindlichen Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung einer Beschlussfassung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss. Die Kassen können ihren Versicherten die Vierfach-Influenza-Impfung  jedoch auf dem Wege der Satzungsleistungen zusätzlich, also neben den festgeschriebenen gesetzlichen Leistungen gewähren. Zur Übernahme der Kosten für die Impfung mit dem Vierfachimpfstoff durch gesetzliche Krankenkassen liegen noch keine Informationen vor. Weitere Informationen unter:
Robert Koch-Institut: Epidemiologisches Bulletin