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Meldepflicht für neuartiges Coronavirus (2019-nCoV)

​Zum 1. Februar 2020 ist die Verordnung über die Ausdehnung der Meldepflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 7 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes auf Infektionen mit dem erstmals im Dezember 2019 in Wuhan/Volksrepublik China aufgetretenen neuartigen Coronavirus („2019-nCoV") in Kraft getreten. Den Gesetzestext finden Sie unter:

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