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Krankenkassenverbände übernehmen Kosten für Influenza-Vierfachimpfstoff bei Hochrisikopatienten

​Die Krankenkassenverbände in Baden-Württemberg übernehmen die Kosten für die Nachimpfung von Hochrisikopatienten mit dem Vierfachimpfstoff (QIV) gegen Influenza. Die Verordnung quadrivalenter Impfstoffe ist abweichend von der bisherigen Regelung in den o. g. Ausnahmefällen bei Hochrisikopatienten auf Namen des Patienten unter Verwendung eines regulären Rezeptes möglich. Dieser Fall ist entsprechend in der Patientenakte zu dokumentierenden. Ein Bezug über Sprechstundenbedarf war kurzfristig nicht zu erreichen. Sind die genannten Bedingungen erfüllt, kann der Arzt seine Impfleistung als weitere Influenzaimpfung gem. der Gebührenordnungsposition 89112 abrechnen.

Bei Hochrisikopatienten muss individuell über eine Nachimpfung mit QIV entschieden werden. Ob es sich im speziellen Fall um einen Hochrisikopatienten handelt, unterliegt der individuellen Einschätzung des Arztes. Mögliche Parameter sind besonders schwer verlaufende oder multiple Grunderkrankungen, die einen besonders schweren Verlauf einer Influenza-Infektion befürchten lassen.

Weitere Informationen unter:
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg