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Keine Rötelnmeldungen für 2019 in Baden-Württemberg

​Laut Falldefinition des Robert-Koch-Instituts ist das klinische Bild für Röteln erfüllt, wenn ein generalisierter Ausschlag sowie Lymphknotenschwelung im Kopf- /Hals- oder Nackenbereich und / oder Gelenkschmerzen bzw. -entzündungen vorliegen.
Da die genannten Symptome auch bei anderen Erkrankungen auftreten können, sollte stets eine labordiagnostische Untersuchung erfolgen, vorzugsweise eine direkter Virusnachweis aus Rachenabstrich bzw. Urin mittels PCR. Auch bei isolierten IgM-Nachweisen ohne Vorliegen von einer Rötelnsymptomatik ist eine PCR zur Sicherung der Diagnose unbedingt zu empfehlen.