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Erlass zur Durchführung von Großveranstaltungen

Das Ministerium für Soziales und Integration als oberste Gesundheitsbehörde hat am Mittwoch (11. März) einen Erlass an die Gesundheitsämter herausgegeben, die Ortspolizeibehörden in Bezug auf Großveranstaltungen wie folgt zu beraten:

Bei der Durchführung von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden/Zuschauern sind keine effektiven Schutzmaßnahmen gegen eine nicht mehr kontrollierbare Ausbreitung des Infektionsgeschehens möglich. Deshalb muss eine solche Veranstaltung abgesagt werden bzw. ist die Durchführung der Veranstaltung ohne Zuschauer notwendig. Bei Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Teilnehmenden ist eine individuelle Einschätzung notwendig, welche Risiken bestehen und ob diesen mit infektionshygienischen Maßnahmen begegnet werden kann.
Weitere Informationen unter:

Ministerium für Soziales und Integration: Erlass Grossveranstaltungen