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COVID-19: Zahl der Infizierten im Land steigt auf 34.435

Am Montag (25. Mai) ist die Zahl der seit Beginn der Pandemie Infizierten in Baden-Württemberg auf mindestens 34.435 angestiegen. Davon sind ungefähr 31.217 Personen bereits wieder genesen. Die Zahl der Covid-19-Todesfälle im Land steigt auf 1.707 an.
 
Dem baden-württembergischen Gesundheitsministerium wurden am Montag (25. Mai) vom Landesgesundheitsamt (LGA) Baden-Württemberg insgesamt weitere 36 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet (Stand: 16.00 Uhr). Damit steigt die Zahl der seit Beginn der Pandemie Infizierten in Baden-Württemberg auf mindestens 34.435 an. Davon sind ungefähr 31.217 Personen bereits wieder von ihrer Covid-19-Erkrankung genesen. Derzeit sind geschätzt noch 1.511 Menschen im Land mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infiziert.

Reproduktionszahl und 7-Tage-Inzidenz

Die Reproduktionszahl wird vom Robert Koch-Institut für Baden-Württemberg mit R 0,97 angegeben. Sie ist die Anzahl der Personen, die im Durchschnitt von einer infizierten Person angesteckt werden.

Mit dem Beschluss zwischen Bund und Ländern zu Maßnahmen der Eindämmung der COVID-19-Epidemie vom 6. Mai 2020 wurde die 7-Tage-Inzidenz als Messzahl für eine Bewertung des Infektionsgeschehens und entsprechender Kontrollmaßnahmen festgelegt. Sie entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner und liegt für Baden-Württemberg aktuell im Durchschnitt bei 3,3. In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage sollen vom jeweils zuständigen Gesundheitsamt, je nach regionaler Lage, in Absprache mit den Landesbehörden entsprechende beschränkende Maßnahmen gegen den schnellen Anstieg der Infektionsrate ergriffen werden.

Das Durchschnittsalter der Infizierten beträgt 51 Jahre bei einer Spannweite von 0 bis 106 Jahren. Unter den nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) übermittelten COVID-19-Fällen war für 2.650 Personen angegeben, dass sie in medizinischen Einrichtungen gemäß § 23 Abs. 3 IfSG tätig sind. Zu den Einrichtungen zählen zum Beispiel Krankenhäuser, Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen, ambulante Pflegedienste und Rettungsdienste. Der Anteil der Fälle unter Personal in medizinischen Einrichtungen an allen übermittelten Fällen liegt bei mindestens 7,7 Prozent. Da Angaben zur Tätigkeit bei vielen Fällen noch fehlen, liegt der Anteil möglicherweise auch höher. Das Robert-Koch-Institut schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland derzeit als hoch ein, für Risikogruppen als sehr hoch. Die Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe nimmt mit zunehmendem Alter und bestehenden Vorerkrankungen zu. Die Anzahl der neu übermittelten Fälle ist rückläufig.

1.707 Todesfälle in Baden-Württemberg

Darüber hinaus wurden dem Landesgesundheitsamt heute aus den Landkreisen Hohenlohekreis, Karlsruhe, Ortenaukreis, Reutlingen und Tübingen sowie aus der Stadt Stuttgart insgesamt 10 weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Damit steigt die Zahl der Covid-19-Todesfälle in Baden-Württemberg auf insgesamt 1.707 an. Unter den Verstorbenen waren 971 Männer und 736 Frauen. Das Alter lag zwischen 18 und 106 Jahren. 65 Prozent der Todesfälle waren 80 Jahre oder älter.

Aufgeführt sind die Todesfälle, die mit und an SARS-CoV-2 verstorben sind. Mit SARS-CoV-2 verstorben bedeutet, dass die Person aufgrund anderer Ursachen verstorben ist, aber auch ein positiver Befund auf SARS-CoV-2 vorlag. An SARS-CoV-2 verstorben bedeutet, dass die Person aufgrund der gemeldeten Krankheit verstorben ist.

Die aktualisierte Landkreis-Tabelle und den vollständigen aktuellen Lagebericht des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg mit weiteren Grafiken und Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zum Coronavirus.

Wichtiger Hinweis:
Basis für die mit dieser Pressemitteilung übermittelten Daten sind die Zahlen, die die Gesundheitsämter der Stadt- und Landkreise dem Landesgesundheitsamt auf dem offiziellen Meldeweg mitgeteilt haben. Es handelt sich dabei um einen vorläufigen Datenstand. Änderungen sind durch Nachmeldungen und Streichungen möglich. Aufgrund des Meldeverzugs zwischen dem Bekanntwerden neuer Fälle vor Ort und der elektronischen Übermittlung an das Landesgesundheitsamt kann es mitunter deutliche Abweichungen zu den von den kommunalen Gesundheitsämtern aktuell herausgegebenen Zahlen geben. Verzögerungen bei der standardisierten Falldatenübermittelung an das LGA können auch dadurch bedingt sein, dass die Gesundheitsämter vor Ort als erste Priorität die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen einleiten sowie die Kontaktpersonen recherchieren, um Infektionsketten so schnell wie möglich unterbrechen zu können.

Das LGA veröffentlicht den Schätzwert der SARS-CoV-2-Genesenen in Baden-Württemberg auf Grundlage eines durch das Robert Koch-Institut in Berlin angepassten neuen Algorithmus. Hierbei werden Fälle ohne Angabe des Erkrankungsbeginns anhand des Meldedatums ebenfalls berücksichtigt. Diese Methodik soll zu einer deutlich besseren Abschätzung der tatsächlich Genesenen in Baden-Württemberg führen.