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COVID-19: Neue Verordnung des Ministeriums für Soziales und Integration zur Quarantäne bei Einreise nach Baden-Württemberg

​Entscheidend ist dabei der Aufenthalt in einem auf Basis des Robert-Koch-Instituts (RKI) ausgewiesenen Risikogebiet. Eine regelmäßig aktualisierte Liste dieser Gebiete finden Reisende auf der Website des Sozialministeriums:

  Website des Sozialministeriums

Weitere Informationen:

  Antworten auf häufige Fragen zur Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne

Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Virus SARS-Cov-2
(Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne – CoronaVO EQ) vom 15. Juni 2020