Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz
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Das interdisziplinär aufgestellte Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz wurde im Jahr 2001 eingerichtet, um Fachwissen und Zuständigkeiten im Landesgesundheitsamt organisatorisch zu bündeln.
Dem Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz obliegt gemäß § 16 ÖGDG die koordinierende Schnittstellenfunktion im Bereich der Gesundheitsvorsorge und der Gefahrenabwehr beim Auftreten gefährlicher übertragbarer Krankheiten, bei Großschadens- und Katastrophenlagen sowie bei terroristischen Bedrohungen.
Die im Rahmen des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zur Verfügung gestellten Finanzmittel haben eine personelle Verstärkung des Kompetenzzentrums Gesundheitsschutz ermöglicht.
Aufgaben
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Koordination und fachliche Unterstützung des rund um die Uhr erreichbaren Bereitschaftsdienstes des Landesgesundheitsamtes für Gesundheitsämter und Behörden der Gefahrenabwehr
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Koordinierende Schnittstellenfunktion im Bereich der Gesundheitsvorsorge und der Gefahrenabwehr beim Auftreten gefährlicher übertragbarer Krankheiten, bei Großschadens- und Katastrophenlagen sowie bei terroristischen Bedrohungen
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Bewertung biologischer Gefahrenlagen in einem multidisziplinären Team
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Beratung zu Fragestellungen der Prävention, Erkennung und Abwehr bioterroristischer Bedrohungen
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Bearbeitung, Begleitung und Fortschreibung zentraler Planwerke, insbesondere des Pandemieplans und des Seuchenalarmplans
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Unterstützung der Gesundheitsämter bei der Aufklärung von außergewöhnlichen Infektionsgeschehen
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Bereitstellung von Informationen zu aktuellen Gefahrenlagen und Infektionserregern sowie Durchführung von Fachfortbildungen
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Zusammenarbeit mit dem Ständigen Arbeitskreis der Kompetenz- und Behandlungszentren für hochpathogene Erreger (STAKOB) am Robert Koch-Institut
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Unterstützung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes bei der Bewertung chemischer Gefahrenlagen hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Auswirkungen auf die Bevölkerung
Vorgehen bei hochpathogenen Infektionskrankheiten
Eine hochpathogene Infektionskrankheit (HCID) wird durch hochpathogene Erreger verursacht, ist von Mensch zu Mensch übertragbar und kann selbst bei gesunden, immunkompetenten Personen tödlich enden. Darüber hinaus kann sie erhebliche Konsequenzen für die Allgemeinbevölkerung haben.
Zu den hochpathogenen Infektionskrankheiten zählen insbesondere virusbedingte hämorrhagische Fieber (VHF) wie Lassa-Fieber oder Ebola, aber auch SARS, aviäre Influenza oder Lungenpest. Das Management und die Behandlung dieser Erkrankungen erfordern besondere Maßnahmen zum Schutz des medizinischen Personals sowie zur Verhinderung der Weiterverbreitung in der Bevölkerung.
Wenn ein Verdacht auf eine hochpathogene Erkrankung nicht ausgeräumt werden kann, ist unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt zu verständigen!
Bis zur Abklärung der Diagnose ist der Patient/die Patientin wie ein Erkrankter/eine Erkrankte zu behandeln. Der Patient/die Patientin darf keinen Kontakt zu anderen Personen haben. Nur Personen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung sollten sich dem Patienten/der Patientin nähern.
Das örtliche Gesundheitsamt wird die Verdachtsdiagnose prüfen und sich mit dem Kompetenzzentrum beraten. Die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen und das weitere Vorgehen werden abgestimmt.
Erhärtet sich der Verdacht auf eine hochpathogene Erkrankung, werden das örtliche Gesundheitsamt und das Kompetenzzentrum über die Verlegung des Patienten/der Patientin mittels Infektions-Rettungswagen (I-RTW) in die für diese Fälle ausgestattete Sonderisolierstation am Robert Bosch Krankenhaus in Stuttgart entscheiden.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Kontakt
Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit
Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
Nordbahnhofstraße 135
70191 Stuttgart
Geschäftsstelle Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz
0711 25859-448
Bei persönlichen Gesundheitsfragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Gesundheitsamt oder Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihren behandelnden Arzt.
Bitte richten Sie Presseanfragen direkt an das Team Presse & Kommunikation des Sozialministeriums.