Amtsärztliche Begutachtungen
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Amtsärztliche Begutachtungen erfolgen in der Regel im Auftrag anderer Behörden.
Der Amtsärztliche Dienst erstellt rechtlich vorgeschriebene Bescheinigungen, Zeugnisse und Gutachten. In bestimmen Gesundheitsämtern wurden medizinische Gutachtenstellen eingerichtet. Sie führen die vorgesehenen beamtenrechtlichen Begutachtungen durch.
Untersuchungen über die gesundheitliche Eignung für die Verbeamtung werden im Regelfall nicht mehr durch die Gesundheitsämter, sondern durch geeignete niedergelassene oder andere approbierte Ärztinnen oder Ärzte durchgeführt.