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Amtsärztliche Begutachtungen

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Amtsärztliche Begutachtungen erfolgen in der Regel im Auftrag anderer Behörden. 

Der Amtsärztliche Dienst erstellt rechtlich vorgeschriebene Bescheinigungen, Zeugnisse und Gutachten. In bestimmen Gesundheitsämtern wurden medizinische Gutachtenstellen eingerichtet. Sie führen die vorgesehenen beamtenrechtlichen Begutachtungen durch. 

Untersuchungen über die gesundheitliche Eignung für die Verbeamtung werden im Regelfall nicht mehr durch die Gesundheitsämter, sondern durch geeignete niedergelassene oder andere approbierte Ärztinnen oder Ärzte durchgeführt. 

Arzt untersucht Patient mit dem Stethoskop

Amtsärztlicher Dienst

Der Amtsärztliche Dienst erstellt rechtlich vorgeschriebene Bescheinigungen, Zeugnisse und Gutachten.

Handschlag zwischen Anwald und Klient

Medizinische Gutachtenstellen

In bestimmen Gesundheitsämtern wurden medizinische Gutachtenstellen eingerichtet.

Rumpfansicht eines Anwalts vor einem Bücherregal

Gesundheitliche Eignung bei Verbeamtung

Vor der Einstellung in ein Beamtenverhältnis prüft die zuständige Einstellungs-/ Ernennungsbehörde, ob die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Handschlag zwischen Anwald und Klient

Ärztliche Bescheinigungen bei Juristenausbildung

Die Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPrO) sieht ärztliche Atteste und Zeugnisse im Zusammenhang mit ärztlichen Untersuchungen und Begutachtungen anlässlich einer Prüfungsunfähigkeit oder eines Nachteilsausgleichs vor.