IfSG-Meldestelle
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Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg ist die zuständige Landesbehörde nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Baden-Württemberg.
Meldungen bzw. Benachrichtigungen zu Infektionskrankheiten werden gemäß IfSG von Ärzten und Laboratorien an das Gesundheitsamt und von dort an das Landesgesundheitsamt übermittelt.
- Wir übermitteln Daten zu meldepflichtigen Infektionskrankheiten an das Robert Koch-Institut.
- Wir prüfen die Daten und erstellen epidemiologische Auswertungen über das Auftreten und die Verteilung von Infektionskrankheiten.
- Wir stellen den Gesundheitsämtern und der Öffentlichkeit Berichte und Ergebnisse zu Verfügung und beraten den ÖGD zu meldepflichtigen Erkrankungen.