Regierungspräsidien
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Das Land Baden-Württemberg ist in vier Regierungsbezirke aufgeteilt: Stuttgart, Freiburg, Karlsruhe, Tübingen.
Die vier Regierungspräsidien sind Mittelbehörden und fungieren als Bindeglied zwischen den Ministerien und Kommunen bzw. unteren Verwaltungsbehörden und übernehmen eine Vielzahl von Aufgaben in unterschiedlichen Verwaltungsbereichen, darunter auch im Gesundheitswesen.
Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 Gesundheitsdienstgesetz (ÖGDG) sind sie höhere Gesundheitsbehörden. Die Regierungspräsidien nehmen in dieser Zuständigkeit Aufgaben der Fach- und Rechtsaufsicht über die unteren Gesundheitsbehörden, den Gesundheitsämtern, wahr.
Als höhere Gesundheitsbehörde mit der Kompetenz der Fach- und Rechtsaufsicht sind die zuständigen Referate in den vier Regierungspräsidien wichtiges Bindeglied zwischen dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration als oberste Gesundheitsbehörde und den staatlichen Gesundheitsämtern auf kommunaler Ebene.
Sie tragen mit ihrer Kompetenz und Fachlichkeit zur einheitlichen Rechtsanwendung und rechtskonformen Aufgabenerfüllung der Gesundheitsämter bei. Insbesondere die Umsetzung des ÖGDG sowie der weiteren Fachgesetze im öffentlichen Gesundheitswesen sind die Grundlage der aufsichtsrechtlichen Tätigkeit der Regierungspräsidien.