Infektionssurveillance
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Zentrale Aufgabe der Infektionssurveillance ist die zeitnahe und räumliche Erfassung des Auftretens von Infektionskrankheiten in Baden-Württemberg. Gesetzliche Grundlage hierfür ist die Meldepflicht von Infektionskrankheiten nach Infektionsschutzgesetz.
- Wir überwachen und bewerten das Infektionsgeschehen.
- Wir sichern die Qualität der übermittelten Daten.
- Wir beraten die Gesundheitsämter.
- Wir unterstützen bei Ausbruchsuntersuchungen.
- Wir erarbeiten Empfehlungen und Leitfäden gemeinsam mit Partnern aus anderen Fachdisziplinen und Fachgremien.
Kontakt
IFSG-Meldestelle
Meldungen bzw. Benachrichtigungen zu Infektionskrankheiten werden gemäß IfSG von Ärzten und Laboratorien an das Gesundheitsamt und von dort an das Landesgesundheitsamt übermittelt.
InfektNews
Die Statistik der aktuellen Meldewoche zeigt im PDF eine tabellarische Übersicht über die Meldungen nach Infektionsschutzgesetz, die von den Gesundheitsämtern an das Landesgesundheitsamt übermittelt wurden.
ARE Bericht
Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg erstellt seit Beginn der ARE-Saison 2023/24 wöchentliche Berichte zu akuten respiratorischen Erkrankungen (ARE) im Rahmen der laborbasierten Surveillance.