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Infektionssurveillance

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Zentrale Aufgabe der Infektionssurveillance ist die zeitnahe und räumliche Erfassung des Auftretens von Infektionskrankheiten in Baden-Württemberg. Gesetzliche Grundlage hierfür ist die Meldepflicht von Infektionskrankheiten nach Infektionsschutzgesetz.

  • Wir überwachen und bewerten das Infektionsgeschehen.
  • Wir sichern die Qualität der übermittelten Daten.
  • Wir beraten die Gesundheitsämter.
  • Wir unterstützen bei Ausbruchsuntersuchungen.
  • Wir erarbeiten Empfehlungen und Leitfäden gemeinsam mit Partnern aus anderen Fachdisziplinen und Fachgremien.