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Infektionssurveillance

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Zentrale Aufgabe der Infektionssurveillance ist die zeitnahe und räumliche Erfassung des Auftretens von Infektionskrankheiten in Baden-Württemberg. Gesetzliche Grundlage hierfür ist die Meldepflicht von Infektionskrankheiten nach Infektionsschutzgesetz.

  • Wir überwachen und bewerten das Infektionsgeschehen.
  • Wir sichern die Qualität der übermittelten Daten.
  • Wir beraten die Gesundheitsämter.
  • Wir unterstützen bei Ausbruchsuntersuchungen.
  • Wir erarbeiten Empfehlungen und Leitfäden gemeinsam mit Partnern aus anderen Fachdisziplinen und Fachgremien.

IFSG-Meldestelle

Meldungen bzw. Benachrichtigungen zu Infektionskrankheiten werden gemäß IfSG von Ärzten und Laboratorien an das Gesundheitsamt und von dort an das Landesgesundheitsamt übermittelt.

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Dashboard

Das InfektNews Dashboard finden Sie hier.

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InfektNews

Die Statistik der aktuellen Meldewoche zeigt im PDF eine tabellarische Übersicht über die Meldungen nach Infektionsschutzgesetz, die von den Gesundheitsämtern an das Landesgesundheitsamt übermittelt wurden.

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ARE Bericht

Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg erstellt seit Beginn der ARE-Saison 2023/24 wöchentliche Berichte zu akuten respiratorischen Erkrankungen (ARE) im Rahmen der laborbasierten Surveillance. 

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