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PFAS-Blutkontrolluntersuchungen im Landkreis Rastatt

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Nach einem Schadensfall mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) im Landkreis Rastatt, welcher zu einer Belastung der Böden, des Grund- und des Trinkwassers führte, hat das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg in Kooperation mit dem Gesundheitsamt Rastatt in den Jahren 2018, 2020 und 2023 PFAS-Blutkontrolluntersuchungen in der Bevölkerung durchgeführt. Hauptziel der Untersuchungen war es, genauere Informationen über die Entwicklung der Konzentrationen von Perfluoroctansäure (PFOA) und anderen PFAS-Konzentrationen im Blutplasma von Einwohnern des Landkreises zu gewinnen. Die Einwohner wurden abhängig von ihrem Wohnort und der PFAS-Exposition in drei Personengruppen (Gruppe A, B und C) eingeteilt.

An den PFAS-Blutkontrolluntersuchungen 2018, 2020 und 2023 haben 348, 249 bzw. 266 Personen teilgenommen. In allen drei Untersuchungsrunden hatten Personen aus Orten mit einer früheren PFAS-Belastung über das Trinkwasser (Gruppe A) höhere PFOA-Konzentrationen im Blutplasma als Personen aus Orten mit einer PFAS-Exposition über Belastungen im Boden und Grundwasser (Gruppe B) oder Personen aus der Kontrollgruppe ohne zusätzliche PFAS-Belastung im Boden, Trink- oder Grundwasser (Gruppe C). In Gruppe A nahmen die medianen PFOA-Konzentrationen (Konzentration, die die Ergebnisse der Untersuchungsgruppe in zwei Hälften teilt) zwischen 2018 und 2023 um etwa 52 % ab (von 15,62 µg/l auf 7,52 µg/l). Dies deutet darauf hin, dass es innerhalb des Untersuchungszeitraums zu keiner weiteren relevanten PFOA-Anreicherung im Blutplasma kam. In den Gruppen B und C nahmen die medianen PFOA-Konzentrationen in diesem Zeitraum um etwa 10 % (von 2,45 µg/l auf 2,21 µg/l) bzw. um etwa 35 % (von 1,75 µg/l auf 1,13 µg/l) ab.

Abbildung 1 zeigt die Auswertungsergebnisse der PFOA-Konzentrationen in den drei Gruppen. 

Zur gesundheitlichen Bewertung von PFOA hat die Kommission Human-Biomonitoring am Umweltbundesamt sogenannte Humanbiomonitoring-Werte abgeleitet. Humanbiomonitoring-Werte sind aus wissenschaftlichen Studien abgeleitete Beurteilungswerte für die körpereigene Belastung mit einem Schadstoff. Es wird zwischen HBM-I-Werten (Vorsorgewert) und HBM-II-Werten unterschieden. Der HBM-II-Wert entspricht der Konzentration eines Stoffes in einem Körpermedium (z.B. Blutplasma), bei deren Überschreitung eine für die Betroffenen als relevant anzusehende gesundheitliche Beeinträchtigung grundsätzlich möglich ist. Es muss allerdings bei einer entsprechenden Konzentration nicht unbedingt zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung kommen. Ein Vergleich mit dem HBM-II-Wert zeigte, dass in Gruppe A in 2018 ca. 82 % der PFOA-Konzentrationen, in 2020 ca. 69 % der PFOA-Konzentrationen und in 2023 ca. 38 % der PFOA-Konzentrationen oberhalb des HBM-II-Wertes (10 µg PFOA/l Blutplasma für die Allgemeinbevölkerung, 5 µg PFOA/l Blutplasma für Frauen im gebärfähigen Alter) lagen. In Gruppe C lagen 2018, 2020 und 2023 keine gemessenen PFOA-Konzentrationen oberhalb des HBM-II-Wertes und in Gruppe B nur eine geringfügige Anzahl darüber. Bei einer Überschreitung des HBM-II-Wertes wird von der Kommission Human-Biomonitoring empfohlen, eine Kontrollmessung vorzunehmen und gegebenenfalls spezifische Expositionsquellen zu erfassen und zu reduzieren, soweit diese erkennbar sind. Bei den PFAS-Blutkontrolluntersuchungen wurden Überschreitungen des HBM-II-Wertes insbesondere bei Personen in Gruppe A (zusätzliche PFAS-Belastung über das Trinkwasser) festgestellt. Die Trinkwasserbelastung wurde nach Bekanntwerden im Jahr 2013 durch weitreichende Maßnahmen der Trinkwasserversorger (z.B. Außerbetriebnahme einzelner Brunnen, Aufbereitung des Trinkwassers) deutlich gesenkt. Die Haupt-Expositionsquelle wurde somit erfasst und reduziert.

Zusammenfassend konnten folgende Ergebnisse gefunden werden:

  • Ein langjähriger Konsum von PFAS-verunreinigtem Trinkwasser führte zu einer messbaren Anreicherung von PFOA im Blutplasma im Körper: Personen aus Gruppe A (PFAS-Belastung über das Trinkwasser) hatten höhere PFOA-Blutkonzentrationen als Personen aus Gruppe B (PFAS-Belastungen im Boden und Grundwasser) oder Personen aus Gruppe C (Kontrollgruppe).
  • Die Abnahme der PFOA-Blutkonzentrationen in der Trinkwasser-belasteten Gruppe A innerhalb des Untersuchungszeitraums deutet darauf hin, dass die Maßnahmen der Trinkwasserversorger zur PFAS-Reduktion im Trinkwasser Erfolg zeigten.

Die im Rahmen der drei PFAS-Blutkontrolluntersuchungen erhobenen Daten wurden vom Landesgesundheitsamt ausgewertet und in drei Berichten und einem FAQ zusammengefasst. Diese können unter „Weitere Informationen“ heruntergeladen werden.