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Gesundheitsplanung im Stadt-/Landkreis

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Gesundheitsplanung ist ein strategischer Gestaltungs- und Steuerungsprozess, den der ÖGD lenkt bzw. umsetzt. Die Gesundheitsplanung ist eine der gesetzlich festgelegten Kernaufgaben des ÖGD, die im Gesundheitsdienstgesetz (ÖGDG) verankert sind. 

Ziel der Gesundheitsplanung ist es, die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu analysieren und ggf. Maßnahmen zu initiieren, um gesundheitliche Chancengleichheit zu fördern. Zur Gesundheitsversorgung gehören sowohl die Angebote im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention als auch die ambulante und stationäre medizinische Versorgung, Pflege und Rehabilitation. Bestmögliche Rahmenbedingungen können helfen, ein für den Einzelnen gutes Maß an Lebensqualität zu erreichen. Daher setzt Gesundheitsplanung strukturell an den Lebensverhältnissen an.

Mit der Gesundheitsplanung haben die Gesundheitsämter die Aufgabe eine strategische Zusammenarbeit der Fachkräfte aus der Gesundheitsberichtserstattung, den Geschäftsstellen der Kommunalen Gesundheitskonferenzen, der Gesundheitsförderung und der Prävention zu etablieren. Gesundheitsplanung soll ein Teil einer integrierten, also ämterübergreifenden, gesundheitlichen Gesamtplanung sein. Unterstützt wird das durch die Kommunalen Gesundheitskonferenzen, in denen sich die für Gesundheit relevanten Akteure vor Ort vernetzen.

 

 

 

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