Amtsärztliche Begutachtungen
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Amtsärztliche Begutachtungen erfolgen in der Regel im Auftrag anderer Behörden.
Der Amtsärztliche Dienst erstellt rechtlich vorgeschriebene Bescheinigungen, Zeugnisse und Gutachten. In bestimmen Gesundheitsämtern wurden medizinische Gutachtenstellen eingerichtet. Sie führen die vorgesehenen beamtenrechtlichen Begutachtungen durch.
Untersuchungen über die gesundheitliche Eignung für die Verbeamtung werden im Regelfall nicht mehr durch die Gesundheitsämter, sondern durch geeignete niedergelassene oder andere approbierte Ärztinnen oder Ärzte durchgeführt.

Amtsärztlicher Dienst
Der Amtsärztliche Dienst erstellt rechtlich vorgeschriebene Bescheinigungen, Zeugnisse und Gutachten.

Medizinische Gutachtenstellen
In bestimmen Gesundheitsämtern wurden medizinische Gutachtenstellen eingerichtet.

Gesundheitliche Eignung bei Verbeamtung
Vor der Einstellung in ein Beamtenverhältnis prüft die zuständige Einstellungs-/ Ernennungsbehörde, ob die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Ärztliche Bescheinigungen bei Juristenausbildung
Die Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPrO) sieht ärztliche Atteste und Zeugnisse im Zusammenhang mit ärztlichen Untersuchungen und Begutachtungen anlässlich einer Prüfungsunfähigkeit oder eines Nachteilsausgleichs vor.