Zulassungsstelle Gelbfieber
Die Zulassung von Gelbfieberimpfstellen in Baden-Württemberg ist eine hoheitliche Aufgabe,
- die das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg (LGA) bis zum 14.12.2021
- die das Regierungspräsidium Stuttgart ab dem 15.12.2021
im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration durchführt.
Daher sind Neuanträge an das Regierungspräsidium Stuttgart zu richten.
Die erforderlichen Voraussetzungen sind dem Antragsformular zu entnehmen.
Weitere Informationen
Kontakt
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration
Landesgesundheitsamt
Abteilung 7