Zusammenstellung diverser Lebensmittel zur ausgewogenen Ernährung vor grauem Hintergrund

Umgang mit Lebensmitteln

Wir befassen uns mit den gesundheitlichen Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln nach dem 8. Abschnitt des IfSG (§§ 42 und 43).

Die Lebensmittelhygiene liegt ansonsten im Zuständigkeitsbereich der Unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden (meist Veterinäramt oder Amt für Verbraucherschutz in den Landratsämtern bzw. Stadtkreisen).