Das Gesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die Schaffung von zukunftsweisenden Strukturen im Gesundheitswesen in Baden-Württemberg. Das Land nimmt mit dem Gesetz bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Deutschlandweit einzigartig werden die Aufgaben, die Zusammensetzung und das Zusammenwirken verschiedener Gremien im Gesundheitsbereich auf Landes- und kommunaler Ebene geregelt. Als zentrales Gremium für die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens im Land wird die Landesgesundheitskonferenz verankert, in der alle wichtigen Akteure des Gesundheitswesens vertreten sind. Sie tagt künftig mindestens einmal im Jahr. Künftig zur Pflichtaufgabe für die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg wird die Einrichtung von Kommunalen Gesundheitskonferenzen, um vor Ort Lösungen für gesundheitspolitische Herausforderungen zu erarbeiten. Zudem wird der Sektorenübergreifende Landesausschuss, in dem über ambulante und stationäre Versorgungsfragen beraten wird, gesetzlich festgeschrieben.
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