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Ärztliche Bescheinigungen bei Juristenausbildung
Gemäß den Regelungen der baden-württembergischen Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPrO) sollen ärztliche Atteste und Zeugnisse im Zusammenhang mit ärztlichen Untersuchungen und Begutachtungen anlässlich einer Prüfungsunfähigkeit oder eines Nachteilsausgleichs von niedergelassenen oder anderen approbierten Ärzten im Sinne des § 14 Abs. 5 Gesundheitsdienstgesetz (ÖGDG) erstellt werden, vgl. § 12 Abs. 1 JAPrO und § 13 Abs. 7 JAPrO .
Rechts unter "Weitere Informationen" finden Sie Muster für das ärztliche Attest bzw. Zeugnis zur Verwendung im Rahmen der ärztlichen Untersuchung zur Feststellung einer Prüfungsunfähigkeit oder eines Nachteilsausgleichs. Gemäß § 12 Abs. 1 JAPrO muss ein ärztliches Attest die für die Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit nötigen medizinischen Befundtatsachen enthalten. Ebenso muss gemäß § 13 Abs. 7 JAPrO bei prüfungsunabhängigen Beeinträchtigungen und einem Antrag auf Nachteilsausgleich das ärztliche Zeugnis die für die Beurteilung nötigen medizinischen Befundtatsachen enthalten.
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Kontakt
Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
Vorzimmer Abteilung 9
+49 711 904-39001
Weitere Informationen
Ärzteliste (PDF; 124 KB)
Ärztliches Attest
JAPrO
Prüfungsunfähigkeit
(PDF; 87 KB)
Ärztliches
Zeugnis
JAPrO
Nachteilsausgleich (PDF; 87 KB)