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Beratung bei rechtlichen Fragen
Beim Auftreten eines Schimmelpilzbefalls kann eine Beratung z.B. durch den Mieterbund, Haus & Grund oder durch die Verbraucherzentrale für die Betroffenen sinnvoll sein. Eine solche Erstberatung sollte vor allem der Versachlichung und der Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen dienen.
Auch eine Beratung durch einen Rechtsanwalt kann sinnvoll sein. Der Rechtsstreit vor Gericht sollte aber immer als letztes Mittel angesehen werden.
In Konfliktfällen kann es sinnvoll sein, kurzfristig ein Beweissicherungsverfahren über ein Gericht zu veranlassen; dies gilt insbesondere, wenn durch Bau- oder Sanierungsmaßnahmen der ursprüngliche Zustand der befallenen Teile verändert wird oder ein Mieter-/Nutzungswechsel stattfindet.
Privatgutachten können zur Versachlichung sowie gegebenenfalls zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzung beitragen. Sie stellen vor Gericht eine sachverständige Zeugenaussage da.
Der beratende Rechtsanwalt sollte sich in der Thematik auskennen, dies kann z.B. ein Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht oder Bau- und Architektenrecht sein.
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