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Landesstelle Meldewesen IfSG

Aufgaben der Meldestelle

  • Überwachung und Bewertung des Infektionsgeschehens in Baden-Württemberg
  • Qualitätssicherung der erhobenen Daten
  • Übermittlung der Daten an die Bundesbehörde Robert Koch-Institut
  • Erkennung von landesspezifischen Problemen und Besonderheiten
  • Aussprechen von daraus resultierenden Empfehlungen in Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium
  • Fachliche Beratung der Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern
  • Zusammenarbeit mit Fachgremien und landesübergreifenden Institutionen

Meldewege in Baden-Württemberg

Der Arzt meldet eine Krankheit, das Labor einen Erregernachweis an das zuständige Gesundheitsamt.

Dort werden die Informationen des Patienten zusammengeführt. Sind bestimmte Kriterien erfüllt, übermittelt das Gesundheitsamt die Meldungen anonymisiert weiter an die Meldestelle.

Dem Landesgesundheitsamt wurde die Zuständigkeit für Meldungen über schwere Erkrankungen nach dem IfSG wie beispielsweise Cholera, Pest usw. übertragen.
Diese Daten werden per Fax unverzüglich an das Robert Koch-Institut weitergeleitet. Von dort werden die Meldungen dann der WHO zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wird in Baden-Württemberg bereits der Verdacht auf Meningokkokenerkrankungen, die nicht selten einen dramatischen Verlauf nehmen können, vorab per Fax an die Landesstelle übermittelt.

Übermittlungswege nach IfSG
zu verschiedenen Meldepflichten - bundesweit

Flussdiagramm Übermittlungswege nach IfSG © LGA