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Gesundheitsämter

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Aufgaben der Gesundheitsämter in Baden-Württemberg sind insbesondere

  • Gesundheitsschutz mit den Teilbereichen Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz
  • Gesundheitsförderung und Prävention
  • Gesundheitsberichterstattung und Epidemiologie
  • Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
  • Sozialmedizinische und sozialpsychiatrische Beratung, Betreuung und Vermittlung von Hilfen für besondere Zielgruppen
  • Amtsärztlicher Dienst und gutachterliche Tätigkeiten

Gesetzliche Grundlage dafür ist das Gesundheitsdienstgesetz.

Die Gesundheitsämter

  • informieren und beraten die Bevölkerung, Verwaltung und Politik,
  • nehmen ihre Aufgaben auch in Kooperation mit Institutionen, Verbänden und Personen wahr und
  • arbeiten interdisziplinär.

Interessensunabhängig und kundenorientiert unterstützen die Gesundheitsämter

  • die örtliche Vernetzung zur besseren Kommunikation und Kooperation der verschiedenen Anbieter gesundheitsbezogener Dienstleistungen sowie
  • Eigeninitiativen und gegenseitige Hilfen zur breiten Förderung der Gesundheit.

Als untere Gesundheitsbehörden sind die 38 Gesundheitsämter Teil der staatlichen Verwaltung und seit dem 01.07.1995 in die Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise eingegliedert. Die Städte Stuttgart und Mannheim waren allerdings vorher schon mit einem städtischen Gesundheitsamt ausgestattet.

Weiterführende Informationen

  1. Liste Gesundheitsämter (PDF; 83 KB)