Wir über uns - der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Baden-Württemberg
Aufgaben
Der ÖGD
- fördert und schützt die Gesundheit der Bevölkerung,
- beobachtet und bewertet die Auswirkungen der sozialen Lebens- und der Umweltbedingungen auf die Gesundheit,
- hat seine Kernkompetenzen im Gesundheitsschutz, in der gesundheitlichen Prävention und in der Gesundheitsförderung,
- richtet sein Aufgabenprofil bevölkerungsbezogen, medizinisch, interessensunabhängig und zukunftsorientiert aus,
- setzt Gruppen- und lebensraumbezogene Leistungen an Stelle vorwiegend einzelfallbezogener Leistungen,
- räumt dem Gesundheitsmanagements mehr Vorrang vor individuellen Dienstleistungen ein,
- richtet einen besonderen Blick auf Bedürftige und sozial Benachteiligte.
Handlungsleitend sind die Prinzipien der Subsidiarität und Koordination.
Behörden
Die Behörden des ÖGD in Baden-Württemberg sind
- das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren als oberste Gesundheitsbehörde,
- die Regierungspräsidien als höhere Gesundheitsbehörden mit
- dem Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg als überwiegend landesweit zuständige Fachbehörde (Abt. 9 im Regierungspräsidium Stuttgart) und
- den Referaten „Ärztliche und pharmazeutische Angelegenheiten“ (Ref. 102 im Regierungspräsidium Stuttgart bzw. Ref. 25 in den Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe und Tübingen),
- die 38 Gesundheitsämter als untere Gesundheitsbehörden in den Stadt- und Landkreisen.
Weiterführende Informationen
- Öffentlicher Gesundheitsdienst Baden-Württemberg (PDF; 1,16 MB)