Die Regierungspräsidien sind in Baden-Württemberg als höhere Gesundheitsbehörden für ärztliche und pharmazeutische Angelegenheiten zuständig. Gleichnamige Referate bestehen in allen vier Regierungspräsidien.
In das Regierungspräsidium Stuttgart ist zusätzlich das Landesgesundheitsamt mit überwiegend landesweiter Zuständigkeit als gleichnamige Abt. 9 eingegliedert.