Gesundheitsämter
Die 38 Gesundheitsämter in den Stadt-und Landkreisen
Baden-Württembergs sind als örtliche Ansprechpartner für gesundheitliche
Belange tätig.
Zum Aufgabenspektrum gehören u. a.
- der Gesundheitsschutz mit den Teilbereichen Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz
- die Gesundheitsförderung und Prävention
- die Gesundheitsberichterstattung und Epidemiologie
- der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
- die sozialmedizinische und sozialpsychiatrische Beratung, Betreuung und Vermittlung von Hilfen für besondere Zielgruppen
- der amtsärztliche Dienst sowie gutachterliche Tätigkeiten
Die Gesundheitsämter
- informieren und beraten die Bevölkerung, Verwaltung und Politik,
- nehmen ihre Aufgaben auch in Kooperation mit Institutionen, Verbänden und Personen wahr und
- arbeiten interdisziplinär.
Interessensunabhängig und bedarfsorientiert unterstützen die Gesundheitsämter
- die örtliche Vernetzung zur besseren Kommunikation und Kooperation der verschiedenen Anbieter gesundheitsbezogener Dienstleistungen und
- tragen mit eigenen Initiativen und Maßnahmen zur breiten Förderung der Gesundheit bei.
Entsprechend unterschiedlich gewichtet und ausgestaltet sind deshalb die jeweiligen Angebote der Gesundheitsämter in den einzelnen Stadt-und Landkreisen.
Als untere Gesundheitsbehörden sind
- 35 Gesundheitsämter in die Landratsämter und
- 4 als städtische Gesundheitsämter in die Bürgermeisterämter der Stadtkreise (Stuttgart, Heilbronn, Mannheim) eingegliedert.
Weiterführende Informationen
- Liste Gesundheitsämter (PDF; 83 KB)
.