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Baden Württemberg

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Novellierung der BioStoffV – Konsequenzen für den Betriebsarzt

Die Biostoffverordnung (BioStoffV) ist zusammen mit der Neufassung der Gefahrstoffverordnung geändert worden. Die Änderungen betreffen die betriebsärztliche Tätigkeit. Die Bestimmungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge wurden 2008 in die neue Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge übernommen. Wesentliche Änderungen sind:

  • Die Gefährdungsbeurteilung ist nicht mehr grundsätzlich jährlich durchzuführen. Der Betriebsarzt und die Sicherheits-Fachkraft müssen nicht mehr grundsätzlich beteiligt werden.
  • Die Beschäftigten werden arbeitsmedizinisch mit ärztlicher Beteiligung beraten. Dabei wird auf besondere persönliche Risiken und die Angebotsuntersuchungen hingewiesen.
  • Völlig neu wurde der Teil formuliert, der sich mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge befasst. Zu dieser gehören die Beurteilung der individuellen Gefährdung, Empfehlung von Schutzmaßnahmen, Beratung und Vermittlung aktueller Erkenntnisse über die Gesundheitsgefährdung und Gesundheitsschutz.
  • Der Anhang der Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge Teil 2 befasst sich mit den arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen. Es wird zwischen zu veranlassenden Untersuchungen („Pflichtuntersuchungen“) und Angebotsuntersuchungen unterschieden. Die Indikation für Veranlassungsuntersuchungen ergibt sich aus diesem Anhang . Untersuchungen sind zu veranlassen, wenn impfpräventable oder chronisch schädigende Biostoffe tätigkeitsspezifisch auftreten können. Die Tabelle des Anhangs führt in Spalte 1 diese Biostoffe (Infektionserreger) auf, in Spalte 2 die Bereiche, in denen diese Biostoffe vorkommen können, und in Spalte 3 die Expositionsbedingungen als Voraussetzung für Veranlassungsuntersuchungen. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass auch die vorschulische Kinderbetreuung jetzt zum Katalog für die Veranlassungsuntersuchungen gehört.

Insgesamt ist der Aufgabenkatalog für den betreuenden Arzt durch die Veränderungen in der BioStoffV und der Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge gewachsen.
Stand 4/2009