Impfungen
Prophylaktische Impfungen von Arbeitnehmern gegen Infektionskrankheiten, denen sie beruflich in hohem Maße ausgesetzt sind, sind die effektivste Methode, Arbeitnehmer sicher vor Berufsinfektionen zu schützen. Verwendet werden sollten nur von der STIKO (siehe Link in Linkbox rechts)oder dem zuständigen Sozialministerium des Landes empfohlene Impfungen. Dies hat folgende Vorteile:
- Krankenkassen können die Kosten übernehmen.
- Impfschäden werden durch das Versorgungsamt entschädigt, wenn die Impfung wie empfohlen durchgeführt wurde.
- Der Arbeitgeber ist nach § 15 a Biostoffverordnung verpflichtet, Beschäftigten, die biologischen Arbeitsstoffen ausgesetzt sein können, eine Impfung anzubieten, wenn ein wirksamer Impfstoff zur Verfügung steht. Der Arzt hat die Beschäftigten über die zu verhütende Krankheit, über den Nutzen der Impfung und über mögliche Nebenwirkungen und Komplikationen aufzuklären.
Im Anhang IV der Biostoffverordnung sind für den Gesundheitsdienst verpflichtende arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und ggf. Impfungen nach § 15 a aufgeführt.
Stand 7/2006
Link zur neuen Biostoffverordnung