Berufliche Hautkrankheiten
Berufskrankheiten der Haut beginnen meist mit einer Vorschädigung der Haut durch Verschmutzung der Hände, Arbeiten im feuchten Milieu, häufiges Händewaschen, Verwendung von Reinigern sowie Kontakt mit Säuren, Laugen oder anderen hautschädigenden Berufsstoffen wie Desinfektionsmitteln. Auch die mehr als 2 Stunden am Tag dauernde Arbeit mit Handschuhen ist hautschädigend.
Besonders an Stellen mit dünner Haut wie dem Bereich um die Nägel, den Schwimmhäuten, den Handrücken und den Unterarmen wird zunächst der körpereigene Fett-Wasser-Film (Säureschutzmantel der Haut) entfernt. Danach werden Strukturlipide aus tieferen Schichten der Oberhaut entfernt. Es entsteht ein Abnutzungsekzem in den Interdigitalräumen, an Fingern, Handrücken und Unterarm.
Stoffe aus der Berufsumwelt können dadurch tiefer in die Haut eindringen. Hier werden sie von Freßzellen (Langerhanszellen) erwartet, die an der Grenze der Oberhaut entlang patrouillieren. Sie erkennen die eingedrungenen Stoffe (Allergene) als körperfremd und leiten eine spezielle Abwehrreaktion gegen diese Stoffe ein. Es kommt entweder zur Bildung von speziellen Antikörpern gegen das Allergen (Allergie vom Typ I nach COOMBS und GELL) oder von speziell gegen das Antigen gerichteten Effektorzellen (Killer-T-Lymphocyten) (Allergie vom Typ 4 nach COOMBS und GELL).
Wenn das Allergen das nächste Mal auf die Haut auftrifft, findet dort eine spezielle Abwehrreaktion statt. Es entsteht an der Kontaktstelle nach 1 bis 3 Tagen (Typ IV-Allergie, allergisches Kontaktekzem) oder nach 1 bis 30 Minuten (Typ I-Allergie, Proteinkontaktdermatitis, Nesselfieber) eine Entzündung der Haut. Bei Kontaktekzem und Proteinkontaktdermatitis findet man neben der Hautrötung mit Juckreiz noch Bläschen und Papeln, später auch Hautverdickung, Schuppen, Schrunden und eventuell Pusteln. Das Ekzem kann auf weitere Körperstellen streuen. Beim Nesselfieber entstehen juckende Quaddeln.
In der Tiermedizin werden Abnutzungsekzeme besonders durch Händewaschen ausgelöst. Händedesinfektion, Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten und Handschuhtragen spielen eine geringere Rolle. Allergien werden durch Handschuhinhaltsstoffe wie Latex, Gummiakzeleratoren und Alterungsschutzmittel, Desinfektionsmittel, Tenside, Medikamente, Pflaster und Salben, aber auch Metallsalze(Nickel) aus Werkzeugen und Oberflächen verursacht. Nach TRGS 401 sind deshalb gepuderte Latexhandschuhe mit einem Proteingehalt von nicht erlaubt. Der Gebrauch von Formaldehyd und Glutaraldehyd ist nur erlaubt, wenn die Stoffe nicht erstzt werden können.
Nach Anhang IV Gefahrstoffverordnung sind Vorsorgeuntersuchungen bei mehr als 4 Stunden Handschuhtragen oder Feuchtarbeit vorgeschrieben, bei mehr als 2 Stunden Handschuhtragen oder Feuchtarbeit anzubieten, ebenso bei Kontakt mit allergiegefährdenden Latexhandschuhen.