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Baden Württemberg

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Infektionsgefährdung in der Veterinärmedizin und in der Land- und Forstwirtschaft (TRBA 230)

Merkblatt für Arbeitgeber und Beschäftigte


1. Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe

Beim beruflichen Kontakt mit Tieren und tierischen Rohstoffen besteht für die Beschäftigten Kontakt zu einem umfangreichen Spektrum an tierspezifischen Krankheitserregern (Zoonosen). Diese Krankheitserreger bezeichnet man als Biologische Arbeitsstoffe (dazu zählen u.a. Bakterien, Viren, Pilze, Prionen und krankmachende Parasiten), die beim Menschen Infektionen oder sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen können. Im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung sind die Mitarbeiter einem deutlich erhöhten Infektions- und Erkrankungsrisiko ausgesetzt.

Tabelle: Bereiche mit erhöhtem Infektions- und Erkrankungsrisiko

Tierhaltung

Tierzucht und -pflege in der Landwirtschaft, Jagd, Fischerei, Tierpark, Tierheim, Vogelzucht, Diensthunde, Dienstpferde

Veterinärmedizin

Veterinärmediziner, veterinärmedizinisches Assistenzpersonal, Tierkörperbeseitigung, Reinigungspersonal

Lebensmittelproduktion

Schlachten und Verarbeiten von Fleisch, Rohmilchverarbeitung, Pflanzenproduktion

Produktherstellung tierischer  und pflanzlicher Herkunft 

Felle, Leder, Wolle, Tierpräparation Forstwirtschaft, Hanf, Flachs, Baumwolle



Die Aufnahme und Übertragung der Krankheitserreger erfolgt über:

  • Atemwege:  durch Einatmen von verunreinigten Aerosolen (mit Infektionserregern beladene Staubteilchen oder Tröpfchen in der Luft), z. B. Rindertuberkulose, Streptococcus suis, Chlamydophila-Stämme
  • Mund:  über den Hand-Mundkontakt bei verunreinigten Händen (Schmutz- oder Schmierinfektion, wie z.B. Essen, Trinken, Rauchen), z:B. Echinokokkose, Salmonellen
    • Haut, Schleimhaut:
                 o Direkte Übertragung/Kontaktinfektion (z.B. Übertragung von
                     Hautpilzen auf den Menschen, wie Kälberflechte, Übertragung
                     von Streptococcus suis)
                 o Indirekte Übertragung/Schmierinfektionen (z.B. Melkerknoten
                     über kontaminierte Gegenstände der Tierpflege,
                     Stalleinrichtung usw.)
                 o Übertragung durch Stich- und Schnittverletzungen mit
                     kontaminierten Geräten (z.B. Streptococcus suis)
                 o Übertragung über die Augen
                 o Haut mit verminderter Schutzbarriere (z.B. durch Nässe
                    aufgeweichte Haut, Haut mit Wunden oder Ekzemen kann das
                    Eindringen von Infektionserregern begünstigen,
                    z. B. Streptococcus suis, Lippengrind)
  • Tiere:
              o Übertragung durch Tierbisse
              o Übertragung durch Ungeziefer oder Schadnager und deren
                  Ausscheidungen: Schild- und Lederzecken, Fliegen,   
                  Stechfliegen, Schaben, Bremsen, Flöhe, Läuse, Wanzen, Ratten
                  und Mäuse

Neben infektiösen Erkrankungen unterscheidet man noch sensibilisierende und toxische Wirkungen :

· Sensibilisierende (Allergie auslösende) Wirkung:
           o z.B. Schimmelpilze, Pollen, Haare, Federn, Milben
              Krankheitsbild: Schnupfen, Bindehautentzündung, Asthma, Alveolitis  
              (Farmerlunge)
· Toxische Wirkung (giftig):
          o z.B. durch Bakterien gebildete oder freigesetzte Gifte, sog.   
              Endotoxine. Diese kommen, insbesondere in Schweine- und
              Geflügelställen vor und können Reizungen der Haut und   
              Schleimhaut, Fieber und Abgeschlagenheit auslösen
          o z.B. durch Pilze gebildete oder freigesetzte Gifte, sog. Mycotoxine. 
             Diese kommen, insbesondere in der Mähdrescherkabine, bei der
             Arbeit im Silo sowie bei der Futtermittelherstellung vor. Aflatoxine
             können Lungen- und Lebercarcinome auslösen (z.B. Mähdreschen in 
             feuchten Jahren, selten Futtermittel, Kompostierung?).
             Ochratoxin (Silos mit verschimmelten Futtermitteln) kann 
             Nierenschäden auslösen.
          o z.B. durch mikrobielle Aerosole. Diese kommen insbesondere in der
             Mähdrescherkabine, bei Arbeit im Silo, bei 
             der  Futtermittelherstellung,  in Ställen, bei der
             Kompostierung, bei der Ernte und der Lagerung von Erntegut vor. Bei
             Exposition entstehen Entzündungen an Haut,
             Bindehaut und Atemwegsschleimhäuten, bei
            ausgeprägtem Aerosol toxische Pneumonie une Alveolitis
            (Lungenentzündungen), Fieber, Müdigkeit.

Tabelle: Tätigkeiten mit sensibilisierenden und toxischen Arbeitsstoffen

Ausbringung von Einstreumaterialien wie z.B. Stroh

Ernte, Aufbereitung, Transport, Lagerung von Pflanzen

Reinigung von Lager- und Futterbehältern

Futter mischen

Ausbringung von Hackschnitzeln

Hochdruckreinigung eines Tierstalls

Kontrollgang in der Geflügelhaltung

Herstellung von Substraten für die Pilzproduktion



2. Schutzmaßnahmen

Im Arbeitsschutz unterscheidet man folgende Schutzmaßnahmen:
· Technische/Bauliche
· Organisatorische/Hygienische
· Persönliche

Technische/Bauliche Schutzmaßnahmen

· Leicht reinigbare Oberflächen für Fußböden, Wände und Arbeitsmittel
        o Maschinen, Arbeitsgeräte, Betriebseinrichtungen
· Vermeidung/Reduzierung von Aerosolen und Stäuben
        o Geschlossene Fahrerkabinen, Kabinen-Schutzbelüftung
· Waschgelegenheiten
· Vom Arbeitsplatz getrennte Umkleidemöglichkeiten
· Trennung von Stall und übrigen Betriebsbereichen
       o Schmutzschleuse, Umkleidemöglichkeiten, Waschgelegenheit, Dusche

Organisatorische/Hygienische Schutzmaßnahmen

· Vermeidung/Reduzierung von Aerosolen und Stäuben  z.B. Binden von
  Trockenfutter durch Öl

· Händewaschen nach jedem Tierkontakt und vor dem Essen!

· Mittel zum hygienischen Reinigen und Trocknen der Hände (d.h.
  Flüssigseife, Einmalhandtücher und Hände-Desinfektionsmittel) sowie
  Hautpflege- und Hautschutzmittel sind zur Verfügung zu stellen

· Bei Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion durch spezielle
  Hände-Desinfektionsmittel erfordern sind jeglicher Schmuck sowie Uhren
  abzulegen

· Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe sind bereitzustellen.

· Essen, Trinken und Rauchen an kontaminierten Arbeitsbereichen sind
  verboten

· Stallkleidung darf weder in der Wohnung noch in Pausenräumen oder
  Tagesunterkünften abgelegt oder aufbewahrt werden.

· Begünstigende Wachstumsbedingungen (Feuchtigkeit, geeignete
  Temperaturen, Nährstoffe) für Schimmelpilze sind durch  entsprechende
  Lagerung zu vermeiden, z.B. Lagerung von Heu, Stroh, Getreide andere
  pflanzliche Produkte

· Reinigungsarbeiten sind so vorzunehmen, dass die Exposition gegenüber
  biologischen Arbeitsstoffen minimiert wird, durch z.B.
          o Reinigung mit weichem Wasserstrahl statt Hochdruckreinigung
          o Einweichen vor der Nassreinigung
          o Feuchtreinigen statt Kehren oder Abblasen mit Druckluft

Persönliche Schutzmaßnahmen

Geeignete persönliche Schutzausrüstung (zusätzlich zur Arbeitskleidung):
· Körperbedeckende Arbeitskleidung (z.B. Overall, ggf. Einmal-Schutzanzüge)
· Flüssigkeitsdichte, desinfizierbare Gummistiefel, Gummischürze,
  Gummihandschuhe
· Augenschutz, z.B. eng anliegende Schutzbrille mit Seitenschutz
· Mund-Nasenschutz
· Atemschutz (Partikelfilter-Maske FFP2/3); nach 2 Stunden Tragezeit ist eine
  Erholungszeit von 30 Minuten einzuhalten

Tabelle: Tätigkeiten mit hoher Staubbelastung

Tätigkeiten mit Aufwirbelung von Kot und Ausscheidungen von Nagetieren und Ungeziefer

Tätigkeiten mit sichtbar verschimmelten Materialien wie Futtermittel oder Einstreu

Maschinelles Aufbereiten oder Verteilen von Einstreu

Futtermittelzubereitung, Vermahlen/Schroten von Getreide

Tätigkeiten auf oder im Bereich von Getreidetrocknungs- bzw. Getreidelagerbehältern

Reparatur- und Wartungsarbeiten, sofern dabei Staub aufgewirbelt wird

Tätigkeiten in Geflügelställen mit Bodenhaltung

Herstellung von Substraten für die Pilzproduktion

Kartoffel- oder Zwiebelsortierung

Führen von Zugmaschinen, Mähdreschern und vergleichbaren Maschinen ohne geschlossene Kabine und Lüftungssystem



Tabelle: Besondere Gefährdungen in der Forstwirtschaft

Gefährdungsbeispiele

Geeignete Schutzmaßnahme

-Bei Forstarbeiten kann es 
 durch Zeckenstiche zur
 Infektion mit FSME-Virus,
 Borrelien u.a.
 Infektionserregern
 kommen. 

Geschlossene Kleidung sowie die Anwendung von sog. Repellentien zum Schutz vor Zecken, FSME-Impfung

-Hantaviren (z.B.
 Lagerräume für Saatgut,
 Schuppen und
 Unterstände,  
 die länger nicht benutzt
 bzw. gereinigt wurden)
- Infektionen mit
 Chlamydophila psittaci
 (z.B. Reinigung von
 Nistkästen,
 Umgang mit Vögeln 
 oder deren
 Ausscheidungen)

Atemschutz bei z.B. der Reinigung von Lagerräumen, Schuppen etc. oder Nistkästen von Vögeln


Stand 8/2009