Infektionsgefährdung in der Veterinärmedizin und in der Land- und Forstwirtschaft (TRBA 230)
Merkblatt für Arbeitgeber und Beschäftigte
1. Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe
Beim beruflichen Kontakt mit Tieren und tierischen Rohstoffen besteht für die Beschäftigten Kontakt zu einem umfangreichen Spektrum an tierspezifischen Krankheitserregern (Zoonosen). Diese Krankheitserreger bezeichnet man als Biologische Arbeitsstoffe (dazu zählen u.a. Bakterien, Viren, Pilze, Prionen und krankmachende Parasiten), die beim Menschen Infektionen oder sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen können. Im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung sind die Mitarbeiter einem deutlich erhöhten Infektions- und Erkrankungsrisiko ausgesetzt.
Tabelle: Bereiche mit erhöhtem Infektions- und Erkrankungsrisiko
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Tierhaltung
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Tierzucht und -pflege in der Landwirtschaft, Jagd, Fischerei, Tierpark, Tierheim, Vogelzucht, Diensthunde, Dienstpferde
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Veterinärmedizin
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Veterinärmediziner, veterinärmedizinisches Assistenzpersonal, Tierkörperbeseitigung, Reinigungspersonal
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Lebensmittelproduktion
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Schlachten und Verarbeiten von Fleisch, Rohmilchverarbeitung, Pflanzenproduktion
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Produktherstellung tierischer und pflanzlicher Herkunft
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Felle, Leder, Wolle, Tierpräparation Forstwirtschaft, Hanf, Flachs, Baumwolle
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Die Aufnahme und Übertragung der Krankheitserreger erfolgt über:
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Atemwege: durch Einatmen von verunreinigten Aerosolen (mit Infektionserregern beladene Staubteilchen oder Tröpfchen in der Luft), z. B. Rindertuberkulose, Streptococcus suis, Chlamydophila-Stämme
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Mund: über den Hand-Mundkontakt bei verunreinigten Händen (Schmutz- oder Schmierinfektion, wie z.B. Essen, Trinken, Rauchen), z:B. Echinokokkose, Salmonellen
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Haut, Schleimhaut:
o Direkte Übertragung/Kontaktinfektion (z.B. Übertragung von
Hautpilzen auf den Menschen, wie Kälberflechte, Übertragung
von Streptococcus suis)
o Indirekte Übertragung/Schmierinfektionen (z.B. Melkerknoten
über kontaminierte Gegenstände der Tierpflege,
Stalleinrichtung usw.)
o Übertragung durch Stich- und Schnittverletzungen mit
kontaminierten Geräten (z.B. Streptococcus suis)
o Übertragung über die Augen
o Haut mit verminderter Schutzbarriere (z.B. durch Nässe
aufgeweichte Haut, Haut mit Wunden oder Ekzemen kann das
Eindringen von Infektionserregern begünstigen,
z. B. Streptococcus suis, Lippengrind)
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Tiere:
o Übertragung durch Tierbisse
o Übertragung durch Ungeziefer oder Schadnager und deren
Ausscheidungen: Schild- und Lederzecken, Fliegen,
Stechfliegen, Schaben, Bremsen, Flöhe, Läuse, Wanzen, Ratten
und Mäuse
Neben infektiösen Erkrankungen unterscheidet man noch sensibilisierende und toxische Wirkungen :
· Sensibilisierende (Allergie auslösende) Wirkung:
o z.B. Schimmelpilze, Pollen, Haare, Federn, Milben
Krankheitsbild: Schnupfen, Bindehautentzündung, Asthma, Alveolitis
(Farmerlunge)
· Toxische Wirkung (giftig):
o z.B. durch Bakterien gebildete oder freigesetzte Gifte, sog.
Endotoxine. Diese kommen, insbesondere in Schweine- und
Geflügelställen vor und können Reizungen der Haut und
Schleimhaut, Fieber und Abgeschlagenheit auslösen
o z.B. durch Pilze gebildete oder freigesetzte Gifte, sog. Mycotoxine.
Diese kommen, insbesondere in der Mähdrescherkabine, bei der
Arbeit im Silo sowie bei der Futtermittelherstellung vor. Aflatoxine
können Lungen- und Lebercarcinome auslösen (z.B. Mähdreschen in
feuchten Jahren, selten Futtermittel, Kompostierung?).
Ochratoxin (Silos mit verschimmelten Futtermitteln) kann
Nierenschäden auslösen.
o z.B. durch mikrobielle Aerosole. Diese kommen insbesondere in der
Mähdrescherkabine, bei Arbeit im Silo, bei
der Futtermittelherstellung, in Ställen, bei der
Kompostierung, bei der Ernte und der Lagerung von Erntegut vor. Bei
Exposition entstehen Entzündungen an Haut,
Bindehaut und Atemwegsschleimhäuten, bei
ausgeprägtem Aerosol toxische Pneumonie une Alveolitis
(Lungenentzündungen), Fieber, Müdigkeit.
Tabelle: Tätigkeiten mit sensibilisierenden und toxischen Arbeitsstoffen
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Ausbringung von Einstreumaterialien wie z.B. Stroh
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Ernte, Aufbereitung, Transport, Lagerung von Pflanzen
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Reinigung von Lager- und Futterbehältern
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Futter mischen
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Ausbringung von Hackschnitzeln
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Hochdruckreinigung eines Tierstalls
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Kontrollgang in der Geflügelhaltung
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Herstellung von Substraten für die Pilzproduktion
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2. Schutzmaßnahmen
Im Arbeitsschutz unterscheidet man folgende Schutzmaßnahmen:
· Technische/Bauliche
· Organisatorische/Hygienische
· Persönliche
Technische/Bauliche Schutzmaßnahmen
· Leicht reinigbare Oberflächen für Fußböden, Wände und Arbeitsmittel
o Maschinen, Arbeitsgeräte, Betriebseinrichtungen
· Vermeidung/Reduzierung von Aerosolen und Stäuben
o Geschlossene Fahrerkabinen, Kabinen-Schutzbelüftung
· Waschgelegenheiten
· Vom Arbeitsplatz getrennte Umkleidemöglichkeiten
· Trennung von Stall und übrigen Betriebsbereichen
o Schmutzschleuse, Umkleidemöglichkeiten, Waschgelegenheit, Dusche
Organisatorische/Hygienische Schutzmaßnahmen
· Vermeidung/Reduzierung von Aerosolen und Stäuben z.B. Binden von
Trockenfutter durch Öl
· Händewaschen nach jedem Tierkontakt und vor dem Essen!
· Mittel zum hygienischen Reinigen und Trocknen der Hände (d.h.
Flüssigseife, Einmalhandtücher und Hände-Desinfektionsmittel) sowie
Hautpflege- und Hautschutzmittel sind zur Verfügung zu stellen
· Bei Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion durch spezielle
Hände-Desinfektionsmittel erfordern sind jeglicher Schmuck sowie Uhren
abzulegen
· Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe sind bereitzustellen.
· Essen, Trinken und Rauchen an kontaminierten Arbeitsbereichen sind
verboten
· Stallkleidung darf weder in der Wohnung noch in Pausenräumen oder
Tagesunterkünften abgelegt oder aufbewahrt werden.
· Begünstigende Wachstumsbedingungen (Feuchtigkeit, geeignete
Temperaturen, Nährstoffe) für Schimmelpilze sind durch entsprechende
Lagerung zu vermeiden, z.B. Lagerung von Heu, Stroh, Getreide andere
pflanzliche Produkte
· Reinigungsarbeiten sind so vorzunehmen, dass die Exposition gegenüber
biologischen Arbeitsstoffen minimiert wird, durch z.B.
o Reinigung mit weichem Wasserstrahl statt Hochdruckreinigung
o Einweichen vor der Nassreinigung
o Feuchtreinigen statt Kehren oder Abblasen mit Druckluft
Persönliche Schutzmaßnahmen
Geeignete persönliche Schutzausrüstung (zusätzlich zur Arbeitskleidung):
· Körperbedeckende Arbeitskleidung (z.B. Overall, ggf. Einmal-Schutzanzüge)
· Flüssigkeitsdichte, desinfizierbare Gummistiefel, Gummischürze,
Gummihandschuhe
· Augenschutz, z.B. eng anliegende Schutzbrille mit Seitenschutz
· Mund-Nasenschutz
· Atemschutz (Partikelfilter-Maske FFP2/3); nach 2 Stunden Tragezeit ist eine
Erholungszeit von 30 Minuten einzuhalten
Tabelle: Tätigkeiten mit hoher Staubbelastung
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Tätigkeiten mit Aufwirbelung von Kot und Ausscheidungen von Nagetieren und Ungeziefer
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Tätigkeiten mit sichtbar verschimmelten Materialien wie Futtermittel oder Einstreu
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Maschinelles Aufbereiten oder Verteilen von Einstreu
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Futtermittelzubereitung, Vermahlen/Schroten von Getreide
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Tätigkeiten auf oder im Bereich von Getreidetrocknungs- bzw. Getreidelagerbehältern
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Reparatur- und Wartungsarbeiten, sofern dabei Staub aufgewirbelt wird
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Tätigkeiten in Geflügelställen mit Bodenhaltung
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Herstellung von Substraten für die Pilzproduktion
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Kartoffel- oder Zwiebelsortierung
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Führen von Zugmaschinen, Mähdreschern und vergleichbaren Maschinen ohne geschlossene Kabine und Lüftungssystem
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Tabelle: Besondere Gefährdungen in der Forstwirtschaft
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Gefährdungsbeispiele
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Geeignete Schutzmaßnahme
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-Bei Forstarbeiten kann es
durch Zeckenstiche zur
Infektion mit FSME-Virus,
Borrelien u.a.
Infektionserregern
kommen.
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Geschlossene Kleidung sowie die Anwendung von sog. Repellentien zum Schutz vor Zecken, FSME-Impfung
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-Hantaviren (z.B.
Lagerräume für Saatgut,
Schuppen und
Unterstände,
die länger nicht benutzt
bzw. gereinigt wurden)
- Infektionen mit
Chlamydophila psittaci
(z.B. Reinigung von
Nistkästen,
Umgang mit Vögeln
oder deren
Ausscheidungen)
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Atemschutz bei z.B. der Reinigung von Lagerräumen, Schuppen etc. oder Nistkästen von Vögeln
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Stand 8/2009