Infektionsschutz in der Kleintierpraxis

Welche Infektionen kommen in der Kleintierpraxis häufig vor?
Tiere wehren sich oft gegen die Behandlung beim Tierarzt. Deshalb sind Infektionen nach Biss- und Kratzverletzungen sehr häufig. Da meist ungünstige, oft auch anaerobe Wundverhältnisse bestehen und die Wunden schon primär mit aeroben und anaeroben Keimen besiedelt sind, ist es wichtig, die Wunde zu desinfizieren,ggf. chirurgisch frühestmöglich zu versorgen und eine geeignete Antibiotikaprophylaxe zu beginnen. Falls keine Tetanusimmunität besteht, sollte eine passiv - aktive Tetanusimpfung erfolgen, bei bestehender Immunität sollte nachgeimpft werden. Ohne ein schnelles Eingreifen bei Beginn von Entzündungszeichen können Abszesse, Phlegmonen, Lymphangitiden oder Sepsisfälle entstehen.
Auch Mykosen durch Kontaktinfektionen von befallenen Tieren sind häufig.
Seltener kann es zum Auftreten verschiedenster vom Tier auf den Menschen übertragenen Krankheiten kommen. Informationen hierzu finden Sie unter folgenden Adressen
- Merkblatt zur BK Nr. 3102
- Zoonosen bei Zoo,-Wild,-und exotischen Heimtieren
- Synopse zu Zoonosen
Infektionen kann man teilweise durch
- Impfung
- Infektionsprophylaxe
vorbeugen. Jeder Arbeitgeber muss die Gefährdung seiner Mitarbeiter beurteilen und das Ergebnis in schriftlicher Form festhalten. (Arbeitsschutzgesetz). Er muss schriftliche Betriebsanweisungen erstellen und die Arbeitnehmer jährlich über den Umgang mit infektiösem Material, Gefahren, Untersuchungen und Impfangebote unterrichten. Diese Unterrichtungen müssen vom Arbeitnehmer mit Unterschrift bestätigt werden.
Wo sind Vorsorgeuntersuchungen in der BioStoffV vorgeschrieben?
Vorsorgeuntersuchungen müssen je nach Gefährdung im Abstand von 1 bis 3 Jahren erfolgen. In der Veterinärmedizin sind Vorsorgeuntersuchungen nur bei Tätigkeit in Laboratorien oder Pathologie bzw. eine Tollwutimpfung bei regelmäßigem Kontakt mit freilebenden Tieren in Tollwutendemiegebieten vorgeschrieben, in der Regel also nicht. Zu empfehlen ist wegen der Verletzungsgefahr in jedem Falle eine Tetanusimpfung, in Endemiegebieten evtl auch eine FSME-Impfung.
Wie schützt man sich vor Infektionen?
Viele Infektionen verlaufen bei Gesunden blande, d.h. Krankheitszeichen treten nicht auf ("stille Feiung"). Der Selbstschutz vor häufig vorkommenden Infektionen ist aber trotzdem wichtig, da die Praxis zeigt, dass es nicht selten zu schwer verlaufenden beruflich bedingten Infektionen im Gesundheitswesen kommen kann. Dies kann bei den Betroffenen die berufliche Lebensplanung völlig über den Haufen werfen.
Stichverletzungen
Schutz vor Nadelstichverletzungen
Ein Schutz vor Nadelstichverletzungen ist auch in der Tiermedizin sinnvoll, wenn es hier auch selten zu den klassischen Nadelstich- übertragenen Berufskrankheiten in der Medizin kommt. Die Hepatitis B wird z. B. allenfalls von infizierten Primaten auf den Menschen übertragen. Wenn man Nadelstichverletzungen verhindert, ist dies dennoch eine sinnvolle Vorbeugung vor beruflichen Infektionen mit vom behandelten Tier übertragenen Erregern
Wer ist besonders gefährdet?
Jeder Arbeitnehmer, der Kontakt mit Kanülen, Braunülen, Lanzetten, Bohrern, Nadeln, scharfen Pinzetten oder Skalpellen hat, also Tierärzte/innen, TierarzthelferInnen, Reinigungskräfte, Hilfskräfte usw.
Welche Arbeitsweisen sind mit einem besonders hohen Risiko für Nadelstichverletzungen verbunden?
- Wiederaufsetzen der Schutzhülle auf gebrauchte Kanülen
- Umfüllen von Blut und Körperflüssigkeiten
- gebrauchte Kanülen in Kittel- oder Hosentasche
- Entsorgung von gebrauchten Kanülen auf Tabletts, Tisch, in Mülltüte o.ä.
- Operationen
Wie kann man sich und andere vor Infektionen schützen?
Ein verantwortlicher Umgang mit spitzen oder scharfen Instrumenten, die mit Blut und Körperflüssigkeiten benetzt sind, sichert Leben und Gesundheit.
Was sollte man unbedingt tun?
- Man sollte prüfen, ob Nadeln unbedingt verwendet werden müssen oder ob es sichere und effektive Alternativen hierzu gibt.
- Blutübertragene Infektionen spielen in der Tiermedizin eine geringe Rolle. Arbeitgeber sollten bei Umgang mit bekannt infektiösen Tieren, die durch Erreger der Risikogruppe 3 (einschließlich 3**) oder höher infiziert sind, sichere Arbeitssysteme (safety syringes) beschaffen, die höchstmögliche Sicherheit nach dem gegenwärtigen Stand der Technik bieten, falls eine Erregerübertragung auf diesemWege möglich ist. Eine Umstellung auf sichere Instrumente schützt die Arbeitnehmer nachweislich vor Unfällen mit spitzen und scharfen Instrumenten.
- Arbeitnehmer sollten die angebotenen Sicherheitssysteme verwenden.
- Die Schutzhülle darf nicht auf gebrauchte Nadeln und Skalpelle zurückgesetzt werden.
- Vor Gebrauch von Nadeln, Skalpellen u.ä. sollte man sich ein sicheres Entsorgungssystem (durchstichsicheres Behältnis) bereitstellen.
- Nach Gebrauch sollten Nadeln, Skalpelle u.ä. unmittelbar in solche durchstichsicheren Behältnisse entsorgt werden.
- Durchstichsichere Behältnisse dürfen nicht gepresst werden, da sie dabei aufgehen und die Nadeln wieder frei werden.
- Jede Nadelstichverletzung oder ähnliche Verletzung mit spitzen oder scharfen, mit Blut und Körperflüssigkeiten benetzten Instrumenten muss an den Arbeitgeber gemeldet und dokumentiert werden.
- Jede Nadelstichverletzung muss prophylaktische Maßnahmen nach sich ziehen: z.B. geeignete Wundversorgung.
- Mit Blut und Körperflüssigkeiten benetzte Geräte und Instrumente müssen vor der Reinigung möglichst unter Verwendung automatischer Systeme desinfiziert werden.
- Nur desinfizierte und gereinigte Geräte und Instrumente dürfen repariert werden.
Schmierinfektionen
Schutz vor Zeckenbissen
Bei Kontakt mit freilaufenden Tieren sollten Handschuhe getragen werden. Die Arbeitskleidung sollte nach Zecken abgesucht werden. Zecken, die sich schon festgesaugt haben, sollten schnellstmöglich entfernt werden (mit der Pinzette dicht über Hautoberfläche fassen und gerade nach oben wegziehen). Die Zecke kann auf Borrelien untersucht werden (Nachweis im Labor). Bei positivem Ausfall kann eine Antibiotikaprophylaxe durchgeführt werden, um eine Borreliose zu verhindern. Ansonsten sollte auf das Auftreten einer Hautrötung geachtet werden, die sich ausdehnt (Erythema migrans). In jedem Fall, auch wenn keine Symptome auftreten, sollte eine serologische Nachuntersuchung auf Borreliose erfolgen. Bei Vorhandensein einer Borreliose sollte frühestmöglich behandelt werden.
Schutz vor Kratz- und Bißverletzungen

Biß- und Kratzverletzungen durch Katzen, Hunde, Pferde o.ä. sind die häufigste Ursache von Arbeitsunfällen bei Tierärzten (BGW).
Siehe auch erste Hilfe!
- Wichtig ist es, Mitarbeiter möglichst frühzeitig auf die Möglichkeit von Kratz- und Bißverletzungen durch Tiere hinzuweisen. Das sichere Halten des Tieres in geeigneter Form sollte geübt werden. Für aggressive Tiere sollten lange gepolsterte Handschuhe, Tücher, Fixierkäfige, Maulkörbe, Nasenbremsen u.ä. in verschiedenen Größen vorhanden sein. Auch der Umgang damit muss geübt werden.
- Um zu vermeiden, dass die Tiere Angst haben und deshalb aggressiv reagieren, sollte man z. B. durch getrennte Wartezimmer, Terminvergabe o.ä. z. B. Katzen, Kaninchen und Hunde voneinander trennen. Tiere sollten ruhig und freundlich angesprochen werden.
- Aggressive Tiere sollten in Narkose behandelt werden, wenn dies ihr Zustand zulässt. Bei der Narkoseeinleitung und beim Aufwachen machen Tiere wie Menschen ein Erregungsstadium durch. Hier muss der Mitarbeiter sich besonders vor Bissen des Tieres schützen.
Schutz vor Schmierinfektionen und oralen Infektionen
In der Veterinärmedizin kommen pathogene Keime häufiger als in der normalen Arbeitsumwelt vor. Hygienemaßnahmen sind deshalb im Infektionsschutzgesetz, in der BioStoffV und in der TRBA 250 und 230 vorgeschrieben. Sie müssen in einem Hygieneplan schriftlich festgelegt werden. Dieser Hygieneplan muss folgende Aspekte beinhalten:
Bauliche Voraussetzungen
- Wände und Decken sowie die Oberflächen von Einrichtungsgegenständen müssen feucht zu reinigen und zu desinfizieren sein.
- Fußböden müssen flüssigkeitsdicht, leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein.
- Arbeitsplatten müssen flüssigkeitsdicht, leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein.
- Armaturen an Handwaschplätzen müssen ohne Handberührung benutzbar sein.
- Handwaschplätze müssen fließend kaltes und warmes Wasser haben.
Hygienemaßnahmen
- Regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Oberflächen und Böden.
- Schutzkleidung muss vom Arbeitgeber gestellt und regelmäßig desinfiziert, gereinigt und instandgehalten werden.
- Getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Privat- und Schutzkleidung müssen vorhanden sein.
- Bei Operationen, bei der Geburtshilfe und bei Kontakt mit infektiösen Tieren und Wildtieren (z. B. mit Mykose, mit Bandwürmern, mit Toxoplasmose) müssen genügend flüssigkeitsdichte Einmalhandschuhe mit einem AQL- Wert von 1 bis 1,5 , ansonsten mit einem AQL-Wert von 2,5 bis 3 vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.
- Benutzte Instrumente und Laborgeräte müssen vor der Reinigung desinfiziert werden.
- Eine effektive Desinfektion und Sterilisation von Instrumenten und Laborgeräten muss erfolgen und überprüft werden.
- Abfall, Einstreu für Käfige muss in ausreichend widerstandsfähigen, dichten und feuchtigkeitsbeständigen Einwegbehältern (Säcken) gesammelt werden.
- Benutzte Wäsche muss in ausreichend widerstandsfähigen, dichten Behältern gesammelt werden.
- Bei Tätigkeiten mit Infektionsgefahr muss Schutzkleidung getragen werden.
- Beim Kontakt mit Blut, Exkreten und Sekreten müssen ausreichend dichte geeignete Handschuhe getragen werden.
- Wenn die Gefahr besteht, dass infektiöses Material ins Auge spritzt, muss eine Schutzbrille getragen werden.
- Körperflüssigkeiten dürfen nicht mit dem Mund pipettiert werden.
- Hand- und Unterarmschmuck darf während der Tätigkeit nicht getragen werden.
- Nach Tätigkeiten mit Infektionsgefahr müssen die Hände gereinigt werden, danach eine geeignete Händedesinfektion durchgeführt werden. Während normalerweise alkoholische Händedesinfektionsmittel ausreichen, müssen die Hände bei Kontakt mit umweltresistenten Viren (das sind im allgemeinen die nicht behüllten Viren) mit Händedesinfektionsmitteln auf PVP-Jod-Basis o.ä. desinfiziert werden. Die Hände müssen mit Einmalhandtüchern abgetrocknet werden. Hautpflege mit einem hygienisch abgepackten Pflegemittel schützt die Haut und vermindert damit die Infektionsgefahr.
- Am Arbeitsplatz darf nicht gegessen, getrunken, geraucht und geschnupft werden.
Atemwegsinfektionen
Schutz vor aerogenen Infektionen
Die Gefahr von aerogenen Infektionen ist besonders bei Kontakt mit infektiösen, hustenden oder niesenden Tieren gegeben, ebenfalls bei Tätigkeiten, bei denen ein Aerosol entsteht (Operation, zahnärztliche Behandlung, Intubation, Absaugung, Aerosolexposition gegenüber Käfigstaub von Vögeln, Einstreumaterial für Käfige u.ä.).
Eine Minderung der Infektionsgefahr ist bei hohen Luftwechselraten nachgewiesen. Sonst hilft nur persönlicher Arbeitsschutz (Staubmasken - P2 gegen Bakterien und Pilze, P3 gegen Viren, Visiere bei Zahnbehandlungen).
Sozialer Arbeitsschutz
(einschließlich Mutterschutz und Jugendarbeitsschutz)
Personen ohne abgeschlossene Ausbildung in Berufen des Gesundheitswesens und der Veterinärmedizin dürfen nur unter Aufsicht von Personen mit abgeschlossener Ausbildung Tätigkeiten mit erhöhter Infektionsgefahr ausüben. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht in Bereichen mit erhöhter Infektionsgefahr beschäftigt werden, wenn sie nicht unter Aufsicht von Fachkundigen zur Erreichung ihres Ausbildungszieles beschäftigt sind. Mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 3 und 4 dürfen sie nicht absichtlich umgehen. Für Schwangere gelten die in den entsprechenden Merkblättern erläuterten Vorschriften des Mutterschutzgesetzes und der Mutterschutzrichtlinienverordnung.
Quellen
|
 |
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) |
 |
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG) |
 |
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
(Infektionsschutzgesetz – IfSG) |
 |
Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz – MuSchG) |
 |
Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (Mutterschutzarbeitsplatzverordnung – MuSchArbV) |
 |
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
(Biostoffverordnung – BioStoffV) |
 |
National Institute of Occupational Safety and Health (NIOSH): What Every Worker Should Know. How to Protect Yourself Against Needlestick Injuries.
|
Stand 4/2009