Betriebsanweisungen nach § 12 BioStoffV

Die Eingruppierung der Schutzstufe ist beim Umgang mit Tieren in der Nutztierpraxis sowie bei Tierzucht und -pflege für verschiedene Tätigkeiten in der TRBA 230 und in der Kleintierpraxis in der TRBA 250 vorgegeben. Hierbei muss man bedenken, daß die TRBA 250 überwiegend für die Humanmedizin konzipiert wurde und deshalb in der tierärztlichen Praxis andere Vorgehensweisen notwendig sind, um die Arbeitsschutzziele zu erreichen. So kommt eine Gefährdung durch bekannte blutübertragene Erreger der Risikogruppe 3** in der Tierarztpraxis nicht vor (Ausnahme Menschenaffen). Die Umstellung auf sichere Instrumente relativiert sich deshalb.
Tätigkeiten mit Infektionsgefahr dürfen nur Personen übertragen werden, die eine abgeschlossenen Ausbildung in Berufen der Veterinärmedizin haben oder die von einer fachlich geeigneten Person (Tierarzt, tiermedizinische Fachangestellte, VTA) unterwiesen sind und beaufsichtigt werden.
Musterbetriebsanweisungen
Sie finden hier einzelne Musterbetriebsanweisungen zu relevanten Tätigkeiten, die in der Folgezeit noch ergänzt werden sollen. Die hier eingestellten Dateien sind in vielen Fällen eine Kombination von Hygieneplan, Betriebsanweisung und Hautschutzplan. Diese Musterbetriebsanweisungen müssen an die Verhältnisse vor Ort angepasst werden.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind auch Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen, physikalischen Noxen, zum Unfallschutz usw. vorgeschrieben.
Spezielle Informationen zu Reinigung, Desinfektion, Sterilisation, Umgang mit benutzter Wäsche (Schutzkleidung, kontaminierte Tücher und Unterlagen), zur Entsorgung von Abfällen, zu zentralen Abfallsammelstellen, zu Desinfektions- und Reinigungseinrichtungen, zum Einsammeln und Befördern innerhalb der Einrichtung, zu Instandhaltungsarbeiten, zur Endoskopie, zu Schutzmaßnahmen gegenüber Methicillin-resistenten Staphylokokken (MRSA) und zur Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Beauftragung von Fremdfirmen finden Sie in der TRBA 250.
Download von Betriebsanweisungen
Großtierpraxis: Behandlung von Rindern, Ziegen und Schafen:
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Großtierpraxis: Behandlung von Pferden:
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Nutztierpraxis: Behandlung von Schweinen:
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Nutztierpraxis: Behandlung von Geflügel:
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Nutztierpraxis: Behandlung von Fischen:
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Kleintierpraxis: Schutz vor Kontaktinfektionen, Biss- und Kratzverletzungen:
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Kleintierpraxis: Schutz vor aerogenen Infektionen:
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Amtstierarzt: Veterinäruntersuchungsamt und Fleischbeschau
Weiterführende Links
- Betriebsanweisungen auf der Zoonosehomepage des LFAS Bayern
- Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Tierseuchenbekämpfung: Tötung von Hausgeflügel aus besonderem Anlass
- BSE: Beschluß 602 auf BAUA-Homepage
- Betriebsanweisung: Landwirtschaftliche Nutztierhaltung der LSV
- Betriebsanweisungen des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
- Betriebsanweisung Vogelgrippe der LSV
Stand 8/2009