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Baden Württemberg

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Schutz vor Infektionen

Wie schützt man sich vor Infektionen?

Viele Infektionen verlaufen bei Gesunden blande, d.h. Krankheitszeichen treten nicht auf ("stille Feiung"). Der Selbstschutz vor häufig vorkommenden Infektionen ist aber trotzdem wichtig, da die Praxis zeigt, dass es nicht selten zu schwer verlaufenden beruflich bedingten Infektionen im Gesundheitswesen kommen kann. Dies kann bei den Betroffenen die berufliche Lebensplanung völlig über den Haufen werfen. Aber auch latente Infektionen, wie sie z.B. beim Träger-Status (carrier) bei Hepatitis B, Hepatitis C oder HIV vorliegen, oder die Besiedlung mit antibiotikaresistenten Mikroorganismen können behandelte Patienten gefährden und berufliche Nachteile bis hin zu Tätigkeitsverboten für den Betroffenen haben. Adäquater vorbeugender Infektionsschutz schützt deshalb nicht nur die Beschäftigten im Gesundheitswesen , sondern auch die Patienten.

Jeder Arbeitgeber muss die Gefährdung seiner Mitarbeiter beurteilen und das Ergebnis in schriftlicher Form festhalten. (Arbeitsschutzgesetz). Er muss schriftliche Betriebsanweisungen erstellen und die Arbeitnehmer jährlich über den Umgang mit infektiösem Material, Gefahren, Untersuchungen und Impfangebote unterrichten. Diese Unterrichtungen müssen vom Arbeitnehmer mit Unterschrift bestätigt werden.

Schutz vor Nadelstichverletzungen

Wenn man Nadelstichverletzungen verhindert, ist dies die beste Vorbeugung vor beruflichen Infektionen mit Hepatitis C Virus und HIV (Aids).

Wer ist besonders gefährdet?

Jeder Arbeitnehmer, der Kontakt mit Kanülen, Braunülen, Lanzetten, Bohrern, Nadeln, scharfen Pinzetten oder Skalpellen hat, also Ärzte, Zahnärzte, Krankenschwestern, Arzthelferinnen, Hebammen, Putzfrauen, Bettenaufbereiter, Abfalltransporteure usw.

Wie häufig sind Nadelstichverletzungen?

Die amerikanische Arbeitsschutzbehörde (NIOSH) schätzt, dass es jedes Jahr etwa 600 000 bis 800 000 Nadelstichverletzungen gibt. Nur ein Teil davon wird als Unfall gemeldet. Eine solche Meldung an den Arbeitgeber und die Versicherung ist aber immer notwendig, damit adäquate Vorsorgemaßnahmen getroffen werden können.

Welche Arbeitsweisen sind mit einem besonders hohen Risiko für Nadelstichverletzungen verbunden?

Wiederaufsetzen der Schutzhülle auf gebrauchte Kanülen Umschütten oder Umfüllen von Blut und Körperflüssigkeiten Entsorgung von gebrauchten Kanülen auf Tabletts, Tisch, in Betten, Mülltüte o.ä.Operationen

Wie kann man sich und andere vor Infektionen schützen?

Ein verantwortlicher Umgang mit spitzen oder scharfen Instrumenten, die mit Blut und Körperflüssigkeiten benetzt sind, sichert Leben und Gesundheit.

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Was sollte man unbedingt tun? 

Man sollte prüfen, ob Nadeln unbedingt verwendet werden müssen oder ob es sichere und effektive Alternativen hierzu gibt. Arbeitgeber müssen bei Umgang mit bekannt infektiösen Patienten, die durch Erreger der Risikogruppe 3 (einschließlich 3**) oder höher infiziert sind, bei der Behandlung fremdgefährdender Patienten, bei Tätigkeiten im Rettungsdienst und in der Notfallaufnahme sowie in Gefängniskrankenhäusern sichere Arbeitssysteme (safety syringes) beschaffen, die höchstmögliche Sicherheit nach dem gegenwärtigen Stand der Technik bieten. Sie sollten dies immer tun, aber Ausnahmen sind ansonsten möglich, falls spitze und scharfe Instrumente mindestens einhändig sicher entsorgt werden. Eine Umstellung des gesamten Betriebs auf sichere Instrumente verhindert Infektionen durch Gebrauch nicht sicherer Instrumente, die im Haus vorhanden sind, bei Gelegenheiten, bei denen sichere Instrumente vorgeschrieben sind und schützt die Arbeitnehmer nachweislich vor Unfällen mit spitzen und scharfen Instrumenten. Arbeitnehmer sollten die angebotenen Sicherheitssysteme verwenden. Die Schutzhülle darf nicht auf gebrauchte Nadeln und Skalpelle zurückgesetzt werden.

Vor Gebrauch von Nadeln, Skalpellen u.ä. sollte man sich ein sicheres Entsorgungssystem (durchstichsicheres Behältnis) bereitstellen.Nach Gebrauch sollten Nadeln, Skalpelle u.ä. unmittelbar in solche durchstichsicheren Behältnisse entsorgt werden. Durchstichsichere Behältnisse dürfen nicht gepresst werden, da sie dabei aufgehen und die Nadeln wieder frei werden.Jede Nadelstichverletzung oder ähnliche Verletzung mit spitzen oder scharfen, mit Blut und Körperflüssigkeiten benetzten Instrumenten muss an den Arbeitgeber gemeldet und dokumentiert werden. Jede Nadelstichverletzung muss prophylaktische Maßnahmen nach sich ziehen: z.B. geeignete Wundversorgung, Überprüfung des Impfstatus, ggf. aktive und/oder passive Immunisierung, medikamentöse HIV-Prophylaxe, Überprüfung des serologischen Status, serologische Nachkontrolle. Informationen über das optimale Vorgehen im Einzelfall können Sie unter www.rki.de finden. Auch der Staatliche Gewerbearzt bietet Ihnen seine Hilfe an (Telefon 0711/2124187). Mit Blut und Körperflüssigkeiten benetzte Geräte und Instrumente müssen vor der Reinigung möglichst unter Verwendung automatischer Systeme desinfiziert werden. Nur desinfizierte und gereinigte Geräte und Instrumente dürfen repariert werden.

Schutz vor Schmierinfektionen und oralen Infektionen

Im Gesundheitswesen kommen pathogene Keime häufiger als in der normalen Arbeitsumwelt vor. Hygienemaßnahmen sind deshalb im Infektionsschutzgesetz, in der BioStoffV und in der VBG 103 vorgeschrieben. Sie müssen in einem Hygieneplan schriftlich festgelegt werden. Dieser Hygieneplan muss folgende Aspekte beinhalten:

Bauliche Voraussetzungen

Wände und Decken sowie die Oberflächen von Einrichtungsgegenständen müssen feucht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Fußböden müssen flüssigkeitsdicht, leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Arbeitsplatten müssen flüssigkeitsdicht, leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Armaturen an Handwaschplätzen müssen ohne Handberührung benutzbar sein. Handwaschplätze müssen fließend kaltes und warmes Wasser haben.

Hygienemaßnahmen

  • Regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Oberflächen und Böden.
  • Schutzkleidung muss vom Arbeitgeber gestellt und regelmäßig desinfiziert, gereinigt und instandgehalten werden.
  • Getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Privat- und Schutzkleidung müssen vorhanden sein.
  • Bei Operationen müssen genügend flüssigkeitsdichte Einmalhandschuhe mit einem AQL- Wert von 1 bis 1,5 , ansonsten mit einem AQL-Wert von 2,5 bis 3 vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.
  • Benutzte Instrumente und Laborgeräte müssen vor der Reinigung desinfiziert werden.
  • Eine effektive Desinfektion und Sterilisation von Instrumenten und Laborgeräten muss erfolgen und überprüft werden.
  • Abfall muss in ausreichend widerstandsfähigen, dichten und feuchtigkeitsbeständigen Einwegbehältern gesammelt werden.
  • Benutzte Wäsche muss in ausreichend widerstandsfähigen, dichten Behältern gesammelt werden.

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Persönlicher Arbeitsschutz

  • Bei Tätigkeiten mit Infektionsgefahr muss Schutzkleidung getragen werden.
  • Beim Kontakt mit Blut, Exkreten und Sekreten müssen ausreichend dichte geeignete Handschuhe getragen werden (siehe Merkblatt der BGW und des WGUV).
  • Wenn die Gefahr besteht, dass infektiöses Material ins Auge spritzt, muss eine Schutzbrille getragen werden.
  • Körperflüssigkeiten dürfen nicht mit dem Mund pipettiert werden.
  • Hand- und Unterarmschmuck darf während der Tätigkeit nicht getragen werden.
  • Nach Tätigkeiten mit Infektionsgefahr müssen die Hände gereinigt werden, danach eine geeignete Händedesinfektion durchgeführt werden. Während normalerweise alkoholische Händedesinfektionsmittel ausreichen, müssen die Hände bei Kontakt mit umweltresistenten Viren (das sind im allgemeinen die nicht behüllten Viren) mit Händedesinfektionsmitteln auf PVP-Jod-Basis o.ä. desinfiziert werden. Die Hände müssen mit Einmalhandtüchern abgetrocknet werden. Hautpflege mit einem hygienisch abgepackten Pflegemittel schützt die Haut und vermindert damit die Infektionsgefahr.
  • Am Arbeitsplatz darf nicht gegessen, getrunken, geraucht und geschnupft werden.
  • Schutz vor Atemwegsinfektionen
  • Die Gefahr von aerogenen Infektionen ist besonders bei Kontakt mit infektiösen, hustenden oder niesenden Patienten gegeben, ebenfalls bei Tätigkeiten, bei denen ein Aerosol entsteht (Operation, zahnärztliche Behandlung, Verabreichen von Inhalationsmedikamenten, Intubation, Absaugung u.ä.).

Eine Minderung der Infektionsgefahr ist bei hohen Luftwechselraten nachgewiesen. Sonst hilft nur persönlicher Arbeitsschutz (Staubmasken - P2 gegen Bakterien und Pilze, P3 gegen Viren). Infektiöse Patienten mit Tuberkulose können zusätzlich P2-Atemschutz ohne Ausatemventil tragen.

Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz, sozialer Arbeitsschutz

Personen ohne abgeschlossene Ausbildung in Berufen des Gesundheitswesens dürfen nur unter Aufsicht von Personen mit abgeschlossener Ausbildung in Berufen des Gesundheitswesens Tätigkeiten mit erhöhter Infektionsgefahr ausüben. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht in Bereichen mit erhöhter Infektionsgefahr beschäftigt werden, wenn sie nicht unter Aufsicht von Fachkundigen zur Erreichung ihres Ausbildungszieles beschäftigt sind. Mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 3 und 4 dürfen sie nicht absichtlich umgehen. Für Schwangere gelten die in den entsprechenden Merkblättern erläuterten Vorschriften des Mutterschutzgesetzes und der Mutterschutzrichtlinienverordnung.
Stand 11/2010

Quellen:

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG)
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz-JArbSchG)
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz-IfSG)
Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz-MuSchG)
Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (Mutterschutzarbeitsplatzverordnung-MuSchArbV)
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung – BioStoffV)
TRBA 250 "Gesundheitsdienst"
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) "Empfehlungen zur Hepatitis A-Prophylaxe" BGI 586 (früher ZH 1/192)
National Institute of Occupational Safety and Health (NIOSH): What Every Worker Should Know. How to Protect Yourself Against Needlestick Injuries.   

 

Kontakt

Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
 Dr. Elisabeth Härtig
Tel. +49 (0) 711 904-39620