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Baden Württemberg

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G 42-Vorsorgeuntersuchung

Arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Biostoffverordnung bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung einschließlich erforderlicher Impfungen

Seit 1999 hat der staatliche Arbeitsschutz nach der Biostoffverordnung das Regelwerk für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bereitgestellt. Dieses Regelwerk wurde seit 2008 in die Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge übernommen. Bereits vorher gab es für Teilbereiche wie z.B. den Gesundheitsdienst berufsgenossenschaftliche Regelungen und Untersuchungsschemen (früher G 42), die auch heute noch eine gute Grundlage für die Untersuchungen nach Biostoffverordnung bilden. Die Biostoffverordnung (BioStoffV) regelt den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen und setzt die entsprechende EG-Richtlinie in deutsches Recht um.

Weiterführende Informationen

  1. Informationen zum Quantiferontest auf TBC
  2. Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge
  1. G 42-Vorsorgeuntersuchung (PDF; 72 KB)

Stand 4/2009

Kontakt

Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
 Dr. Elisabeth Härtig
Tel. +49 (0) 711 904-39620