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Baden Württemberg

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Recht

In Deutschland wird die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften von den Arbeitsschutzbehörden, die Einhaltung der versicherungsrechtlichen Vorschriften von den gesetzlichen  Unfallversicherungsträgern überwacht. Im Zuge der EG-Umstellungen sind die beiden Arbeitsschutzsysteme gehalten, eng zusammenzuarbeiten.

Kontakt

Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
 Dr. Elisabeth Härtig
Tel. +49 (0) 711 904-39620

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