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Baden Württemberg

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Rechtsvorschriften

Infektionsschutz – Rechtliche Grundlagen

  • Die medizinischen Belange des Infektionsschutzes sind im  Infektionsschutzgesetz  geregelt.

  • Einen weiteren wichtigen Bestandteil des Infektionsschutzes stellt der Arbeitsschutz dar. Die gemeinsame Arbeitsschutzstrategie von Bund, Länder und Unfallversicherungsträger zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit verpflichtet in  
     §21 Abs.3 Arbeitsschutzgesetz  Landesbehörden und Unfallversicherungsträger zur gemeinsamen Beratung und Überwachung der Betriebe. Rechtsgrundlage für die Aufgaben der Berufsgenossenschaften sind die Vorschriften des VII. Sozialgesetzbuchs.
       
  • Spezielle Normadressaten und Regelungsinhalte werden in folgenden Bundesgesetzen und Verordnungen angesprochen

  1. Mutterschutzgesetz
  2. Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz
  3. Mutterschutzrichtlinienverordnung EG
  4. Medizinproduktegesetz 
  5. Arbeitszeitgesetz
  6. Arbeitsschutzgesetz (Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Beschäftigten)
  7. Arbeitssicherheitsgesetz (Organisation von Betriebsärzten u.a. Fachkräften für Arbeitssicherheit in einem Betrieb)
  8. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  9. Biostoffverordnung
  10. Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge  
  11. Gefahrstoffverordnung

  • Die Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherungsträger ergänzen den normativen Infektionsschutz.
    Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst. Die TRBA werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMAS) im Bundesarbeitsblatt bekannt gegeben  und sind auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unter www.baua.de zum Download eingestellt.  

    1. TRBA 100 Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien
      (Hinweis: TRBA 105 / ABAS-Beschluss 601 sowie Teile des Beschlusses 604 integriert)
    2. TRBA 120 Versuchstierhaltung 
    3. TRBA 230 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Land-und Forstwirtschaft und vergleichbaren Tätigkeiten 
    4. TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege 
    5. EU-Richtlinie: Mehr Sicherheit bei Nadelstichen 
    6. TRBA 310 Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Anhang VI Gentechniksicherheitsverordnung 
    7. TRBA 400 Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen 
    8. TRBA 450 Einstufungskriterien für biologische Arbeitsstoffe 
    9. TRBA 460 Einstufung von Pilzen in Risikogruppen
    10. TRBA 462 Einstufung von Viren in Risikogruppen 
    11. TRBA 464 Einstufung von Parasiten in Risikogruppen 4
    12. TRBA 466 Einstufung von Bakterien in Risikogruppen 
    13. TRBA 500 Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen 
    14. Beschluss 602 Spezielle Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigen vor Infektionen durch BSE/TSE-Erreger 
    15. Beschluss 603 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Transmissibler Spongiformer Enzephalopathie und assoziierten Agenzien in TSE-Laboratorien 
    16. Beschluss 604 Sicherheitstechnische Anforderungen zur Milzbranddiagnostik in Laboratorien 
    17. Beschluss 605 Tätigkeiten mit poliowildvirusinfiziertem und/oder potentiell infektiösem Material einschließlich der sicheren Lagerung von Poliowildviren in Laboratorien    
    18. Beschluss 608 Empfehlung spezieller Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen durch den Erreger der klassischen Geflügelpest 

    • Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst. Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben und sind auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unter www.baua.de  zum Download eingestellt.

    1. TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt
    2. TRGS 525 "Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung
    3. TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
    4. TRGS 905
    5. TRGS 906

    • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - BG-Vorschriften
    1. BGV   A 1 Grundsätze der Prävention
    2. BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten
    3. BGR 206 Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst
    4. BGR 208 Reinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr

    • Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherungsträger
    1. Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) 
    2. GUV-V A1 Grundsätze der Prävention
    3. GUV-V A4 Arbeitsmedizinische Vorsorge
    4. GUV-R 190 Benutzung von Atemschutzgeräten
    5. GUV-R 206 Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst

    Auf weitere Staatliche Arbeitsschutzvorschriften kann über die Homepage der  Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg
     www.gaa.baden-wuerttemberg.de  zugegriffen werden.

     

    Stand 11/2010

    Kontakt

    Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
     Dr. Elisabeth Härtig
    Tel. +49 (0) 711 904-39620